Nach Lockerung der Schuldenbremse: Spielräume nutzen, die Verfassung überprüfen

Seit dem 22. März gelten im Bund, aber auch in den Ländern neue Regeln zur Aufnahme von Schulden. Für die Gesamtheit der Bundesländer ist nun eine Kreditaufnahme von 0,35 Prozent des BIP möglich. Mit zwei Anträgen für die Bürgerschaftssitzung am 9. April drängt die Linksfraktion darauf, die so entstandenen neuen Investitionsspielräume konsequent zu nutzen und schlägt hierfür auch eine Änderung der Landesverfassung vor.

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Neuregelung der Schuldenaufnahme im Grundgesetz gibt auch den Bundesländern erweiterte Spielräume. Um diese nutzen zu können, ist allerdings eine Anpassung der Hamburger Landesverfassung notwendig – denn SPD und Grüne hatten 2012 gemeinsam mit der CDU eine eigene Schuldenbremse in die Landesverfassung geschrieben. Damals hatte sich Finanzsenator Dressel noch gerühmt, dass die Regelung Bürgerschaft und Senat zu strenger Haushaltsdisziplin zwinge. Heute muss auch er einsehen, dass die Investitionspolitik in Bund und Ländern von dieser selbst angelegten Fußfessel befreit werden muss. Damit vernünftige Investitionen keine abstrakte Möglichkeit bleiben, sondern real Gestalt annehmen, muss der Senat jetzt dringend seine Investitionsplanung anpassen. SPD und Grüne haben es bisher sträflich versäumt, bereits vorhandene finanzielle Spielräume zu nutzen. Die ökonomisch unsinnige Investitionsbremse wird ja aus gutem Grund gelockert: Wir brauchen dringend Investitionen in die soziale Infrastruktur, in Bildung und Kitas, den sozialen Wohnungsbau und die Verkehrsinfrastruktur. Die neuen Möglichkeiten müssen genutzt und zusätzliche Investitionsmittel in den Haushalt eingestellt werden.“