Nachfragen zum zweiten Bauabschnitt des Neubauprojekts „Alstercampus“ (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/12928
20. Wahlperiode 04.09.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann und Tim Golke (DIE LINKE) vom 04.09.14

Die bisherigen Antworten des Senats zum zweiten Bauabschnitt des Neubauprojekts „Alstercampus“ sind auch in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/12502 in den wichtigen Aspekten der Stadtentwicklung im Zusammenhang mit Änderungen des Grundwasserspiegels nicht befriedigend.

„Baukörper (Keller, Tiefgaragen etc.) und Baugrubensicherungen (Spundwände etc.), die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, beeinflussen das Grundwasser. Hierfür ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese steht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren und regelt nur wasserrechtliche Tatbestände.“ So heißt es in einem „Merkblatt für Bauvorhaben, die in das Grundwasser hineinreichen“ (http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1072696/), wie es die Stadt München herausgibt. Eine solche Information sucht man in Hamburg allerdings vergeblich. Und dabei sollte doch gerade in der Elbmetropole bekannt sein, welche Kraft Wasser hat. Seltsamerweise wurden die Grundregeln zum Bau in Grundwasser, die gute Baumeister seit eh und je beherrschten, in den letzten Jahren in Hamburg immer häufiger außer Acht gelassen. Was zunächst unbemerkt blieb, tritt jetzt jedoch an immer mehr Stellen der Stadt offen als Problem zutage.

Der Bau ins Grundwasser hinein erfordert eine wasserdichte Absicherung der Baugrube (um dann das Grundwasser daraus abzupumpen), was – wenn die natürlichen Wege des Grundwassers dadurch unterbunden und keine Ersatz-Abflussmöglichkeiten geschaffen werden – aber über kurz oder lang zu einem Aufstau der unterirdischen Wasserströme in Richtung des nächsten Oberflächengewässers (Fluss, See, Kanal) führt. Abhilfe sollen in diesen Fällen zumeist Pumpen schaffen, die jedoch Tag und Nacht laufen und das sich aufstauende Wasser wegschaffen müssen. Fällt eine solche Pumpe aus oder ist sie zu klein um dem nachdrückenden Wasser Herr zu werden, sind Durchfeuchtungen der Nachbargebäude noch das kleinere Übel. Der ansteigende Wasserdruck übt auf die betreffenden Gebäude eine Kraft aus, die ganze Häuser aus ihren Fundamenten drücken kann. Die „alten Baumeister“ haben dies noch gewusst und einen baulichen Eingriff ins Grundwasser tunlichst unterlassen. So haben viele der alten Gebäude überhaupt keinen Keller oder nur einen sehr niedrigen; oft liegt der Eingangsbereich alter Häuser im Hochparterre. Aber auch diese, einst sicher und richtig gebauten Häuser haben heute ein Durchfeuchtungsproblem – verursacht durch das durch benachbarte Neubauten aufgestaute Grundwasser.

Ganz massiv gilt das für St.Georg! Die kompakte Neubebauung an der Straße „An der Alster“ mit tiefreichenden Untergeschossen hat dazu geführt, dass sich in den dahinter liegenden Gebieten das Grundwasser enorm aufgestaut hat, Keller bereits „abgesoffen“ und erste Erdgeschosswohnungen inzwischen unbewohnbar sind, wie Informationen von Haus- und Wohnungseigentümern/-innen besagen. Beispiele hierfür gibt es sowohl in der Straße Lange Reihe als auch Koppel.

Nun soll mit dem Projekt „Alstercampus 2“ die gesamte Straßenfront zur Alster hin für das abfließende Grund- und Oberflächenwasser dicht gemacht werden, was bedeutet, dass dieses aus dem gesamten höhergelegenen Gebiet nur noch unter der Schmilinsky- und der Gurlittstraße zur Alster hinabfließen kann. Auch in diesem Punkt sollte man in Hamburg wissen, was eine derartige Verengung von Wasserwegen und Umleitung von Wasserströmen bedeutet und welche Kräfte sich hierbei entwickeln können.

Durch die Verknappung der Abflussmöglichkeiten wird sich das unterirdische Wasser nicht nur hinter den Gebäuden der Straße An der Alster weiter aufstauen, sondern es besteht auch die Gefahr, dass vorgenannte Straßen durch die Unterspülung über kurz oder lang unterhöhlt werden.

Ich frage den Senat:

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