Opposition wirkt: Senat ändert auf Linken-Nachfrage hin Regelung zum Coronatest von Schüler:innen
Kinder und Jugendliche, die ihre Ferien im Ausland verbracht haben, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen: So hatte es die Schulbehörde in ihrem Behördenbrief vom 22. September verfügt.
Diese Regelung aber hätte bedeutet, dass Eltern am Ende der Ferien eigenständig nach offiziellen Testmöglichkeiten suchen und auch die Kosten hätten tragen müssen. Mit der Schließung eines Großteils der Testzentren ist ein solcher Vorabtest zudem schwierig geworden.
Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb mit einer parlamentarischen Anfrage (Drs. 22/5851) auf das Problem hingewiesen. Und siehe da: Nun hat der Senat die Regelung geändert! Schüler:innen werden auch nach der Rückkehr aus dem Ausland am ersten Schultag regulär in ihren Schulen getestet – und müssen nicht selbst nach einem Testzentrum suchen. Dafür wird die Testfrequenz von zwei auf drei Tests pro Woche erhöht.
Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, zeigt sich erfreut: „Gut, dass es jetzt eine gangbare Lösung für alle Urlaubsrückkehrer:innen gibt! Es zeigt sich, dass linke Politik nötig ist, um die Mächtigen an die Belange der Menschen zu erinnern. Und dass unsere Oppositionsarbeit immer wieder Wirkung zeigt.“