Pauschales Verbot für Hunderassen? Hamburgs Hundegesetz gehört auf den Prüfstand!
Die Linksfraktion beantragte in der heutigen Bürgerschaftssitzung eine Überprüfung der Wirksamkeit des Hamburger Hundegesetzes. In Hamburg gilt eins der restriktivsten Hundegesetze in der Bundesrepublik, das zuletzt im Jahr 2012 geringfügig angepasst wurde. Nach wie vor gilt in der Stadt ausschließlich die Rassezugehörigkeit als Gradmesser zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes. Während andere Bundesländer längst bei Maßnahmen zu den Halter:innen der Tiere ansetzen, behält Hamburg seine anachronistische Sichtweise auf die reine Rassenzugehörigkeit bei.
Das Nachbarland Schleswig-Holstein zeigt mit dem dortigen Hundegesetz, dass weniger die Rassenzugehörigkeit und mehr das aggressive Verhalten Aussagen über die Gefährlichkeit eines Hundes liefert. In Niedersachsen wiederum setzt man bei den Halter:innen an, die dort ihre Sachkunde zum Halten von Hunden nachweisen müssen.
Dazu Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass es tiergerechtere Möglichkeiten zur Kategorisierung der Gefährlichkeit von Hunden gibt als in Hamburg. Wir fordern daher, das Hamburger Hundegesetz in seiner heutigen Form durch eine Evaluation hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überprüfen.“