Prozesseröffnung in Sachen G20: Demonstrieren ist nicht kriminell, sondern ein Grundrecht!

Heute beginnt am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen sechs Angeklagte im sogenannten Rondenbarg-Komplex. Gegenstand des Verfahrens ist eine Demonstration anlässlich des G20-Gipfels, die am 7.Juli.2017 am Rondenbarg gewaltsam von der Polizei beendet wurde. Der Polizeieinsatz am Rondenbarg ist erheblich in die Kritik geraten, weil veröffentlichte Videoaufnahmen ein brutales Polizeivorgehen belegen und mehrere Demonstrant*innen, u.a. durch einen Sturz aufgrund eines zusammenbrechenden Zauns, zum Teil erheblich verletzt wurden. Insgesamt wurde im Zusammenhang mit dem Rondenbarg-Komplex gegen über 100 Demonstrant*innen ermittelt. Es ist bereits der dritte Versuch, den sog. Rondenbarg-Komplex vor Gericht zu bringen – die beiden vorausgegangenen Prozesse wurden ergebnislos abgebrochen.

Dazu Cansu Özdemir, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Den Angeklagten werden keine eigenhändigen Straftaten vorgeworfen, sondern lediglich ihre Teilnahme am Protestzug. Demonstrieren ist aber kein Verbrechen, sondern ein Grundrecht. Die Anklage der Demonstrierenden ist daher ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Seit dem Gipfel versuchen die Ermittlungsbehörden die Demonstration am Rondenbarg als gewalttätigen Mob zu diskreditieren – dabei war es die Polizei, die brutal die Demonstration zerschlagen hat. Der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft grenzt an einen Rachefeldzug und hinterlässt angesichts der Einstellung nahezu sämtlicher Verfahren wegen Polizeigewalt während des Gipfels einen faden Beigeschmack.“

Anlässlich des Prozessauftaktes hat die Linksfraktion mit einer Anfrage den bisherigen Stand der Strafverfahren gegen Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Erfahrung gebracht