„Rasse“-Begriff aus Gesetzestexten streichen!
Die brutale Tötung des Schwarzen George Floyd durch Polizisten in Minneapolis hat auch bei uns zu einer Debatte über Rassismus geführt. Dabei wurde erneut die Forderung aufgegriffen (Drs. 22/947), den Begriff der „Rasse“ aus Gesetzestexten zu streichen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft schließt sich dem an und fordert in einem aktuellen Antrag, den „Rasse“-Begriff im Grundgesetz und in allen Hamburger Gesetzen nicht mehr zu benutzen.
Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Rassistische Diskriminierung hat ihren Ausgangspunkt in der Vorstellung, es gäbe unterschiedliche menschliche ‚Rassen‘. Diese Annahme ist jedoch falsch. Die Kategorie der ‚Rasse‘ dient vielmehr als Rechtfertigungsinstrument für Ungleichbehandlung und Menschenfeindlichkeit. Die Verwendung des Begriffs durch staatliche Stellen befördert diese Vorstellung und sollte daher im Sinne einer antirassistischen Praxis unterbleiben.“
In Art. 3 des Grundgesetzes wird derzeit festgeschrieben, dass eine Benachteiligung u.a. aufgrund der „Rasse“ verboten ist. Die LINKE beantragt stattdessen in Anlehnung eines Vorschlages des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die Formulierung so zu ändern, dass eine „rassistische Benachteiligung“ verboten wird. Darüber hinaus sieht der Antrag der LINKEN vor, sämtliche hamburgischen Gesetze auf die Verwendung des „Rasse“-Begriffs zu überprüfen und durch geeignetere Formulierungen zu ersetzen.
Metin Kaya, Sprecher für Antidiskriminierung der Fraktion DIE LINKE: „Auch in Hamburger Gesetzen wird der Begriff der ‚Rasse‘ verwendet. Wir fordern daher, in sämtlichen Gesetzen den Begriff der ‚Rasse‘ durch ein Verbot rassistischer Diskriminierung zu ersetzen. Es darf nicht sein, dass wir rassistische Denkmuster durch Formulierungen in Gesetzen befördern und der Senat untätig bleibt.