Rechnungshof-Kritik: Senat scheitert an der Schuldenbremse

Der Rechnungshof hat in einer Stichprobe 42 Maßnahmen, die der Senat in den Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Krise stellt, daraufhin überprüft, ob sie nach den von der Schuldenbremse vorgegebenen Kriterien kreditfinanziert werden dürfen. Für zahlreiche der geprüften Maßnahmen musste der Rechnungshof die Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse eindeutig verneinen.

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Diese Maßnahmen sind damit aber nicht unzulässig, sie dürfen nur nicht aus Notfallkrediten, sondern müssen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Der Hamburger Senat verhakelt sich in der Schuldenbremse. Der Rechnungshof hat in einem Sonder-Bericht festgestellt, dass etliche Maßnahmen nicht zur Bekämpfung der Corona-Krise ergriffen wurden und dementsprechend nach der Schuldenbremse nicht legal seien. Wir stellen fest, dass die Kriterien zu eng gefasst sind. Allerdings nutzt der Senat offensichtlich  die Corona-Maßnahmen auch, um zu knappe öffentliche Mittel im Haushalt durch die Hintertür auszugleichen. Wir verlangen vom Senat, dass er diese Politik ändert! Die Schuldenbremse verhindert eine angemessene wirtschaftliche Antwort auf Krisen. Doch der Hamburger Haushalt muss auskömmlich finanziert werden.“