Bezug

Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Finanzierung wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Er soll ab 1. Juli 2017 an Alleinerziehende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes und ohne Zeitbegrenzung ausgezahlt werden – die bisherige Regelung sah eine Begrenzung bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und eine Dauer von höchstens sechs Jahren vor. „Es wurde wirklich Zeit, dass das Unterhaltsvorschussgesetz in diesem Rahmen reformiert wird“, erklärt dazu Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der …
weiterlesen "Reform des Unterhaltsvorschusses: „Das war höchste Zeit“"