Omaima

Im Prozess gegen die Hamburger IS-Rückkehrerin Omaima A. ist heute das Urteil gesprochen worden: 3 Jahre und 6 Monate Haft. Schuldig befunden wurde sie wegen ihrer Mitgliedschaft im IS, dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht und wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Strafmildernd wertete das Gericht ihr Teilgeständnis, ihre bisherige Zeit in der Untersuchungshaft, die Trennung von ihren Kindern sowie ihren eingeschränkten Gesundheitszustand.  
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