Omaima A.: Ein gerechtes Urteil
Im Prozess gegen die Hamburger IS-Rückkehrerin Omaima A. ist heute das Urteil gesprochen worden: 3 Jahre und 6 Monate Haft. Schuldig befunden wurde sie wegen ihrer Mitgliedschaft im IS, dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht und wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Strafmildernd wertete das Gericht ihr Teilgeständnis, ihre bisherige Zeit in der Untersuchungshaft, die Trennung von ihren Kindern sowie ihren eingeschränkten Gesundheitszustand.
„Es ist gut, dass es zu diesem Urteil gekommen ist“, sagt Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Dass Omaima A. auch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde, ist ein wichtiges politisches Signal an die Betroffenen. Dennoch wäre es notwendig gewesen, deren Perspektive in der Prozessführung eine größere Rolle einzuräumen.“
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird nicht davon ausgegangen, dass Omaima A. sich von ihrer ideologischen Haltung komplett abgewendet hat. Özdemir: „Omaima A. versuchte sich nach außen als sorgende Mutter und Hausfrau darzustellen. Mit diesem Bild versuchte sie auch die Rollen von Frauen im Kalifat zu verharmlosen. Die Verletzung der Fürsorgepflicht wurde zwar im Urteil berücksichtigt, allerdings nicht im ausreichendem Maße. Omaima A. hat ihre Kinder bewusst mit in das Kalifat des Islamischen Staates genommen.“