verletzung

In einer Stellungnahme vom 30. Juni an das Verwaltungsgericht schreibt die Polizei zu ihrer Gefahrenbeurteilung insbesondere für die Protestaktionen am 6. bis 8. Juli unter anderem: „Der Verlauf des Aufzugs [,Welcome to Hell‘ am 6. Juli] wird maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf der an den Folgetagen stattfindenden Versammlungen haben. Dies ist z.B. abhängig vom Vorgehen der Polizei, der Anzahl der Verletzten auf Seite der Demonstranten sowie der Anzahl und Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.“ „Dieser Satz ruft …
weiterlesen "Grote muss missverständliche Beurteilung klarstellen"