Grote muss missverständliche Beurteilung klarstellen
In einer Stellungnahme vom 30. Juni an das Verwaltungsgericht schreibt die Polizei zu ihrer Gefahrenbeurteilung insbesondere für die Protestaktionen am 6. bis 8. Juli unter anderem: „Der Verlauf des Aufzugs [,Welcome to Hell‘ am 6. Juli] wird maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf der an den Folgetagen stattfindenden Versammlungen haben. Dies ist z.B. abhängig vom Vorgehen der Polizei, der Anzahl der Verletzten auf Seite der Demonstranten sowie der Anzahl und Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.“
„Dieser Satz ruft Befürchtungen hervor“, erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Es darf nicht den geringsten Anlass für Befürchtungen geben, dass die Polizei am 6. Juli Demonstranten verletzt, um sie als vermutete potenzielle ,Störer‘ am 7. und 8. Juli auszuschalten. Ich fordere Innensenator Grote deshalb zu einer unmissverständlichen Klarstellung dieser Passage auf. Die Polizei hat in jedem Fall abzuwägen zwischen dem Interesse an der Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe und der Schwere des Eingriffs, die ein Adressat einer polizeilichen Maßnahme zu dulden hat. Dabei ist die Polizei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, der in Deutschland verfassungsrechtlichen Rang hat.“