Schuldenbremse: Volksinitiative vor Gericht ausgehebelt

In seinem am heutigen 4. Dezember verkündeten Urteil entschied das Hamburger Verfassungsgericht, dass die Volksinitiative gegen die Schuldenbremse nicht durchgeführt werden kann – diese Initiative verstoße gegen den Haushaltsvorbehalt des Parlaments und gegen Bundesrecht. Geklagt hatte der rot-grüne Senat.

David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, kommentiert: „Auch wenn das Urteil formaljuristisch korrekt sein mag, ist es ein Problem, dass Volksinitiativen immer häufiger vor Gericht ausgehebelt werden. Die Initiative zur Abschaffung der Schuldenbremse hat zudem gute inhaltliche Argumente auf ihrer Seite, die der Senat nicht einfach wegwischen kann: Wenn in zwei Jahren die Schuldenbremse in Hamburg dann wieder greift, wird dies zu drastischen Kürzungshaushalten führen und wichtige Investitionen verhindern. Das widerspricht jeder ökonomischen Vernunft.“