Senat muss Fortsetzung der Asylverfahrensberatung gewährleisten!

Der Bundesinnenminister hat angekündigt, ab dem Jahr 2027 die Asylverfahrensberatung nicht mehr zu finanzieren. Doch eine solche behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) ist in § 12a Asylgesetz festgeschrieben. Der Bund ist demnach zur Förderung verpflichtet. In Hamburg wird die AVB von Diakonie, Caritas, Internationalem Bund und Jüdischer Gemeinde durchgeführt und ist ausgelastet. Mit der im Juni 2026 in Kraft tretenden Asylverschärfung durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wird der Beratungsbedarf dramatisch steigen. Anders als bei den Integrationskursen unternimmt der Hamburger Senat hier aber nichts, um gegen die Streichungen vorzugehen. Dabei sind die Folgen gravierend: Es ist zu erwarten, dass Behörden und Verwaltungsgerichte noch mehr belastet werden.

Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist vollkommen unverantwortlich und auch gesetzeswidrig, die Asylverfahrensberatung einzustellen. Schon jetzt werden in Hamburg über 2.000 Beratungen jährlich durchgeführt und der Bedarf wird durch die GEAS-Asylverschärfungen noch weiter steigen! Um sich ohne Sprachkenntnisse in unserem komplexen Asylsystem zurechtzufinden, ist Beratung dringend nötig – erst recht für Menschen mit besonderen Schutzbedarfen. Statt sich feige wegzuducken, muss der rot-grüne Senat gegenüber der Bundesregierung aktiv werden, aber auch selbst Finanzierungszusagen machen. Wir dürfen Schutzsuchende nicht im Stich lassen!“