Union Busting: Hamburg macht dank Initiative der Linksfraktion Druck auf Arbeitgeber

Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Grundpfeiler der Demokratie und unterliegt daher besonderem Schutz. Nach Betriebsverfassungsgesetz ist es eine strafbare Handlung, die Mitbestimmung zu behindern. In der Praxis spielt dieser Paragraph allerdings kaum eine Rolle, da entsprechende Vergehen nur auf Betreiben antragsbefugter Gremien erfolgen. Gerade in Fällen, wo ein Betriebsrat gegründet werden soll, fehlt ein solches jedoch.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesichert, Behinderung der Mitbestimmung zum Offizialdelikt hochzustufen. Der Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg hat nun auf Antrag der Linksfraktion einstimmig beschlossen, dass Hamburg im Bund Druck macht, dass dieses Vorhaben zügig umgesetzt wird. Gleichzeitig sollen in der Hamburger Staatsanwaltschaft die personellen und fachlichen Voraussetzungen für eine wirksame Strafverfolgung geschaffen werden.

Dazu David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Demokratiefeindliches Agieren von Arbeitgebern ist kein Kavaliersdelikt, sondern rüttelt an einem Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Arbeitswelt darf kein demokratiefreier Raum sein, auch wenn einige Firmenpatriarchen das gerne hätten. Wenn diese versuchen, ihre feudalen Vorstellung betrieblicher Organisation mit allen Mitteln durchzusetzen, braucht der Rechtsstaat geeignete Mittel, um strafbare Handlungen auch wirksam zu verfolgen. Dafür ist es notwendig, dass Staatsanwaltschaften Behinderung von Mitbestimmung als Offizialdelikt verfolgen und eigenständige Ermittlungen anstrengen können. Es ist ein gutes Zeichen, dass nicht nur SPD und Grüne, sondern auch die CDU die Notwendigkeit einer Nachschärfung erkannt haben und wir gemeinsam Druck auf den Bund ausüben.“