Urteil zur A26-Ost: Ein guter Tag für die Umwelt und die Menschen in Moorburg
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die A26-Ost rechtswidrig ist und in dieser Form nicht fortgesetzt werden kann. Geklagt hatten mehrere Umweltverbände wie der NABU.
Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, was Umweltverbände und engagierte Bürger*innen vor Ort seit Jahren kritisieren. Bei dem Autobahnprojekt A26-Ost werden die negativen Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt. Deshalb ist das heute ein guter Tag für die Umwelt und für die Menschen in Moorburg, Harburg und Wilhelmsburg.“
