Versorgung von geflohenen Ukrainer*innen: Senat hat keinen Plan, aber ganz viele unbesetzte Stellen
Auf Bundesebene wird gerade der Wechsel von Ukrainer*innen vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen (AsylbLG) vorbereitet. Die Antworten auf eine Anfrage der Linksfraktion haben jetzt ergeben, dass der rot-grüne Senat mit einer Umsetzung des Wechsels im Juli 2026 rechnet. Er schätzt die Zahl der betroffenen Ukrainer*innen auf rund 3.000 und den monatlichen Zugang auf ca. 200 Personen, hat aber drei Monate vorher noch keinen Plan, wie er die Aufgabe dann bewältigen will. Demgegenüber steht eine massive Zahl von 20 nicht besetzten Stellen in der Leistungsabteilung des Amtes für Migration. Im Übrigen haben Ukrainer*innen, die nicht eindeutig die Voraussetzungen des § 24 AufenthG erfüllen, schlechte Karten: Ihnen drohen eine Unterbringung lediglich im Ankunftszentrum und eingeschränkte Leistungen.
Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der rot-grüne Senat schafft es bereits jetzt nicht, zeitnah für eine Absicherung des Existenzminimums zu sorgen. Kürzlich hatte sich ergeben, dass die Wartezeit auf Leistungen nach Erstantrag ca. 3,6 Monate beträgt. Kein Wunder bei 20 unbesetzten Stellen, von denen nur drei in Kürze besetzt werden. Und der Senat äußert sich auch gar nicht, wie er die Missstände beseitigen und die drastisch ansteigende Zahl von Leistungsempfänger*innen nach dem AsylbLG bewältigen will. Ich kann daraus nur den Schluss ziehen, dass er gar kein ernsthaftes Interesse an einer zeitnahen Gewährung des Existenzminimums hat. Ankommende Geflüchtete werden immer mehr entrechtet. Hamburg hat sich von einer humanen Flüchtlingspolitik längst verabschiedet.“
