Volksabstimmungsgesetz: Pläne von SPD, CDU und Grünen schränken direkte Demokratie ein
In der heutigen Sitzung des Verfassungs- und Bezirkeausschusses findet eine Sachverständigenanhörung zu einem rot-grün-schwarzen Entwurf des Volksabstimmungsgesetzes statt. Der Entwurf sieht vor, dass Initiativen früher ihre Einnahmen veröffentlichen müssen und dass Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland verboten sind – Spenden aus den EU-Ausland sind eingeschränkt möglich. Europäische Stiftungen dürfen jedoch nicht spenden. Schließlich will der Entwurf das Äußerungsrecht insbesondere des Senats stärken.
Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft dazu: „Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass mehr Transparenz das Vertrauen in die direkte Demokratie stärkt. SPD, Grüne und die CDU haben aber einen so miserablen Entwurf vorgelegt, dass man ihn nur ablehnen kann. Die frühere Rechnungslegung und das weitgehende Verbot von Auslandsspenden bürden den Initiativen derart viel Arbeit auf, dass das ehrenamtlich nicht zu bewältigen ist. Gleichzeitig liegt die Pauschale je Ja-Stimme bei erfolgreichem Volksentscheid seit 2001 bei 0,10 Euro. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Initiativen! Den Ausschluss von Stiftungsspenden auf EU-Ebene wiederum kann man nur als Dolchstoß nach dem erfolgreichen Klimaentscheid werten – dieser erhielt auch Geld von der European-Climate-Foundation. Doch Klimaschutz macht keinen Halt an Landesgrenzen und muss auch international unterstützt werden können. Und was der Senat unter ‚sachlichen‘ Äußerungen versteht, kann man beim Olympia-Entscheid gerade sehen. Das geht gar nicht. Wieder einmal wurde vorher nicht mit den Initiativen gesprochen. Ich kann nur sagen: Nachsitzen und einen neuen Entwurf vorlegen.“
