Wer Tierschutz will, muss auch Tierversuche einschränken
Einen Fahrplan für den Ausstieg aus den Tierversuchen und die Definition und Präzisierung „vernünftiger Gründe“ zum Töten von Tieren im § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) fordert die Fraktion Die Linke in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten zuvor einen Antrag (Drs. 23/1886) vorgelegt, der den Senat beauftragt, sich im Bundesrat für eine Novellierung des TierSchG einzusetzen. In dem Antrag werden einige wichtige Verbesserungen angeregt. Aber die Antragsteller*innen bleiben auf halbem Wege stehen. Die Fraktion Die Linke hat deshalb einen Ergänzungsantrag (Drs. 23/2034) vorgelegt, der dies Lücken beseitigen und sich umfassend für die Novellierung des TierSchG einsetzen soll.
„Der Tierschutz in Hamburg kommt nicht von der Stelle – und der Senat ist dabei der größte Bremsklotz“, sagt Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Das lässt sich auch an dem halbherzigen Antrag von SPD und Grünen ablesen. Wer über Tierschutz spricht, darf über Tierversuche nicht schweigen. Der Senat drückt sich hier um klare Positionen und konsequentes Handeln.“
Der Antrag der Linken sieht deshalb die Einleitung eines verbindlichen Prozesses zur Beendigung von Tierversuchen vor und fordert u.a. ein Verbot nicht-kurativer Eingriffe bei Versuchstieren. Jersch: „Tierschutz darf kein Stückwerk sein, sondern muss als gesamtheitliche Aufgabe verstanden werden. Solange der Senat weiter zaudert, bleiben Tiere in dieser Stadt auf der Strecke.“
