Wohnraumschutz: besser spät als nie
Der Senat hat heute Änderungen im Wohnraumschutzgesetz vorgestellt, die die Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere durch illegale Ferienwohnungen, verhindern sollen. Konnten bislang sechs Monate lang Wohnungen z.B. als Ferienwohnung zweckentfremdet genutzt werden, soll damit zukünftig nach zwei Monaten Schluss sein. Das Prüfpersonal in den Bezirken soll um acht Stellen dauerhaft aufgestockt werden.
„Endlich geht der Senat schärfer vor, wenn mit illegalen Ferienwohnungen Kohle gescheffelt wird. Der Wohnraum in Hamburg wird dringend für die vielen Wohnungssuchenden gebraucht“ ,so Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion DIE LINKE hatte zuletzt vor zweieinhalb Jahren eine Task Force gegen Wohnraumzweckentfremdung und mehr Personal in den Bezirken gefordert (Drs. 21/3678). Rot-grün hat das damals abgelehnt. Auch die linke Kritik, dass 50.000 Euro Bußgeld im Wohnraumschutzgesetz viel zu gering sei, wurde 2013 noch vehement zurückgewiesen.
Sudmann: „Meine Freude über die heutige Entscheidung des Senats wäre noch größer, wenn sie schon vor einigen Jahren gefallen werden. Aber sei es drum. Wir werden nicht aufhören, vernünftige wohnungspolitische Forderungen zu erarbeiten, auch wenn der Senat und rot-grün sie immer erstmal ablehnen und erst Jahre später umzusetzen.“