BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache19/ 2835
19. Wahlperiode
17.04.2009
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Gefahrengebiete in Hamburg IV
Die Einrichtung von Gefahrengebieten aufgrund des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei, die eine verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen ermöglicht, ist ein eklatanter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen in Hamburg.
In der Drucksache 19/2110 (S. 7) und 19/2695 (S. 3) legt der Senat dar, wie viele Aufenthaltsverbote, Platzverweise, Gewahrsamnahmen und Ermittlungsverfahren („Straftaten“) seit dem 2. Halbjahr 2008 bzw. dem 1. Quartal 2009 in den zu diesen Zeitpunkten bestehenden Gefahrengebieten zu konstatieren sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Angehaltene Personen, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen ( „Inaugenscheinnahmen mitgeführter Sachen“), Aufenthaltsverbote, Platzverweise, Gewahrsamnahmen und Ermittlungsverfahren („Straftaten“) sind seit dem 2. Halbjahr 2005 in den einzelnen Gefahrengebieten, die von der Polizei Hamburg eingerichtet wurden, zu verzeichnen? Bitte detailliert nach Gefahrengebiet mit Angaben zu Ort, Zeit und Lageerkenntnis sowie nach Halbjahren auflisten, analog zur Drucksache 19/848, S. 17 ff..
2. Welche Verfahrensausgänge haben die Ermittlungsverfahren („Straftaten“) aus den jeweiligen Gefahrengebieten genommen? Bitte detailliert auflisten, wie in der Anlage zur Drucksache 19/1061.
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier