Abschiebung aus dem Frauenhaus? Der Senat würde es wieder tun

Die brutale Abschiebung einer Frau mit ihren zwei kleinen Kindern aus einem Frauenhaus in Hamburg hat Anfang November deutschlandweit für Empörung gesorgt. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigt nun: Der Senat übt auch im Nachhinein keinerlei Selbstkritik – und würde offenbar genau so wieder handeln. Eine Zusicherung, dass künftig in Frauenhäusern untergebrachte Personen vor Abschiebung geschützt werden, gibt der Senat nicht. Er verweist lediglich darauf, dass in Österreich auch die Istanbul-Konvention zum Gewaltschutz gelte. Der Senat kann aber keine konkreten Angaben dazu machen, ob die betroffene Familie in Österreich vor dem gewalttätigen Ex-Partner tatsächlich geschützt ist.

Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Devise ‚Abschiebung um jeden Preis‘ muss sofort enden. Wir brauchen einen respektvollen Umgang mit Schutzbedürftigkeit in Hamburg. Der Senat stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn er einzig auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flucht verweist. Wie die konkrete Sicherheitssituation der Familie nach der Abschiebung ist, scheint der Senat nicht einmal zu wissen.“

Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ergänzt: „Es darf keine Abschiebungen aus Frauenhäusern geben. Dies muss vom Senat verlässlich zugesichert werden. Wenn die Sicherheit schutzbedürftiger Personen bedroht ist, muss der Gewaltschutz vorrangig sein. Dass der Senat sich weigert, dies zu garantieren, ist kaum zu glauben.“