Anklage gegen Agenten S.: Umfassende Aufklärung nötig
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Mehmet Fatih S. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) erhoben. „Wir begrüßen, dass Anklage gegen Mehmet Fatih S. erhoben wurde“, erklärt dazu Cansu Özdemir, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Seine Beobachtungen dienten allerdings nicht nur, wie in der Anklage angeführt, dazu, die kurdische Szene auszuforschen, sondern auch dazu, einen Mordanschlag durch den türkischen Geheimdienst auf den kurdischen Politiker Yüksel Koc vorzubereiten. Wie auch durch Presseberichte bekannt wurde, übergab die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten der Polizei dementsprechende Belege. Wir erwarten eine Berücksichtigung aller diesbezüglichen Beweise im Gerichtsverfahren und eine umfassende Aufklärung aller Tatvorwürfe.“
Es sei ein großer Zufall, dass die Mordpläne aufgedeckt wurden und somit Yüksel Koc heute noch am Leben ist, so Özdemir. „Die Sicherheit von hier lebenden Oppositionellen darf keinesfalls außenpolitischen Erwägungen geopfert werden.“