Antrag: Kennzeichnungspflicht für Polizei stärkt den Rechtsstaat
Bürgerschaft und Senat stehen in der Verantwortung, Mechanismen zur effektiven Strafverfolgung gegen Polizeibeamt_innen zu schaffen – spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. November 2017: Das Gericht schlug ausdrücklich eine individuelle Kennzeichnung vor, zum Beispiel eine Nummer. Einen entsprechenden Antrag (Drs. 21/12342) bringt die Fraktion DIE LINKE in die Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am kommenden Mittwoch ein.
„In acht Bundesländern gibt es die Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibediensteten, zum Teil schon seit Jahren“, erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Christiane Schneider. „Die von den Polizeigewerkschaften dagegen geäußerten Befürchtungen haben sich samt und sonders nicht bestätigt. Es gibt also keinen Grund, die individuelle Kennzeichnung von Polizeibediensteten bei geschlossenen Einsätzen – wie zuletzt bei G20 – zu verweigern. Im Gegenteil: Im Fall von Ermittlungen können unberechtigte Anschuldigungen ebenso wie rechtswidrige Gewalt leichter aufgeklärt werden. Die Kennzeichnungspflicht stärkt den Rechtsstaat.“