BürgerInnenbeteiligung stärken – verlässliche Finanzierung statt warmer Worte!
Hamburg zur Vorreiterin in Sachen Beteiligung machen
Die Politik wird nicht müde, die vermeintliche Wahlverdrossenheit von BürgerInnen zu beklagen. Vor einer Ursache, die in der mangelnden Beteiligung von BürgerInnen an Entscheidungen zwischen den Wahltagen liegt, verschließen die meisten Verantwortlichen jedoch Augen und Ohren. Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE will deshalb mit einem weiteren Antrag „Die Quartiers- und Stadtteilbeiräte absichern und verstetigen“ (Drs. 20/13234) dafür sorgen, dass die BürgerInnenbeteiligung ausgebaut wird.
Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärt:
„Die verschiedenen einzelnen Beteiligungsverfahren wie zur Wilhelmsburger Reichsstraße oder zur Neuen Mitte Altona haben vor allem deutlich gemacht, dass die BürgerInnenwünsche weitgehend ignoriert werden. Beteiligung auf Augenhöhe findet nicht statt. Das muss sich ändern.
In den rund 50 Hamburger Quartiers- und Stadtteilbeiräten kommen regelmäßig weit mehr als 1.000 Menschen zusammen. Sie arbeiten seit Jahrzehnten beharrlich und erfolgreich und brauchen endlich eine verlässliche und ausreichende Finanzierung. Jedes Jahr aufs Neue bangen zu müssen, ob es eine Weiterfinanzierung gibt, untergräbt die Arbeit der Stadtteilbeiräte. Das Ziel der Linken lautet: In zehn Jahren soll Hamburg die erste europäische Stadt sein, die in allen gut 100 Stadtteilen eine flächendeckende Beteiligungsstruktur hat.“
In dem Antrag fordert die Linksfraktion, die Stadtteilbeiräte auf eine gesicherte Basis zu stellen. Zum einen geht es um die Schaffung eines eigenen Etats im Hamburger Haushalt in Höhe von zunächst einer Million Euro pro Jahr. Bisher endet die finanzielle Förderung von Stadtteilbeiräten regelmäßig dann, wenn für das betreffende Gebiet das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ausläuft. Zum anderen wird der Senat aufgefordert, die Möglichkeiten der Aufnahme der Stadtteilbeiräte ins Hamburgische Bezirksverwaltungsgesetz zu prüfen. Dies würde eine inhaltliche Aufwertung, Anerkennung und Absicherung von Beiräten als Mitwirkungsorgane auf unterer Quartiers- bzw. Stadtteilebene bedeuten.