Cum/Cum-Finanzbetrug: 1,1 Mrd. in Hamburg noch offen, Strafverfolgung fällt aus

1,124 Milliarden an „Steuerabzugsbeträgen“ aus betrügerischen Cum/Ex und Cum/Cum-Geschäften befinden sich derzeit in Hamburg noch in Prüfung. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Geprüft werden demnach sechs Fälle von Cum/Ex mit einer Erstattungssumme von 483 Millionen sowie neun Fälle von Cum/Cum mit einer Erstattungssumme von 641 Millionen Euro. Wie hoch mögliche Rückforderungen ausfallen können, ist noch unklar. Seit 2015 wurden 122,3 Millionen Euro rechtskräftig zurückgefordert. Im Zusammenhang mit Cum/Cum Geschäften wurden 18,8 Millionen an Zinsen eingetrieben. Bußgelder wurden bisher hingegen nicht verhängt. Insgesamt ist das Hamburger Finanzamt für Prüfdienste und Strafsachen in 36 laufende Strafverfahren wegen Cum/Cum Geschäften eingebunden, die sämtlich von der Staatsanwaltschaft Köln betrieben werden. In zwei weiteren Fällen sind Vorermittlungen eingeleitet.

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der von Banken organisierte Steuerraub durch Cum/Ex und Cum/Cum hat den Staat Milliarden gekostet. Bundesweit rechnen Expert*innen mit einer Gesamtschadenshöhe von 28,5 Milliarden Euro allein aus solchen Cum/Cum-Deals. Davon ist bisher erst ein Bruchteil zurückgefordert worden. Wichtig ist, dass die Aufklärung konsequent vorangetrieben wird, dass die vollständigen Schadenssummen mit Zinsen zurückgefordert werden, aber auch Bußgelder verhängt und strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Bei den Bußgeldern hat Hamburg sich bisher völlig rausgehalten. Dabei muss doch an sich auch dem Senat klar sein: Wer den Staat – und damit unser gesamtes Gemeinwesen – um Milliarden betrügt, muss dafür nach Recht und Gesetz bestraft werden!“