Es ist der größte Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Banken den Staat um über 5 Milliarden Euro betrogen. Auch die Privatbank Warburg ist verwickelt – doch die Hamburger Finanzbehörde tat lange nichts, um das Geld zurückzufordern. Wir fordern Aufklärung!

30836242055_2243c15986_k-300x200 Die Geschäfte mit den Bezeichnungen Cum-Ex und Cum-Cum sind der größte Steuer-Skandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wird damit gerechnet, dass sich Banken und Finanzinstitutionen deutlich mehr als 5 Milliarden Euro Steuererstattungen auszahlen ließen, die ihnen nicht zustanden.

Manche Branchenexperten sprechen von bis zu 10 Milliarden Euro. Das Hamburger Bankhaus M. M. Warburg steht seit Monaten im Fokus der Anschuldigungen. Nach Presseberichten geht es um Schäden über 280 Millionen Euro. Die Ermittlungen über diese Geschäfte stehen unter der Gefahr der drohenden Verjährung, die nach zehn Jahren einsetzt. Es wäre ein besonderer Skandal, wenn diese „Steuer-Räuber mit weißem Kragen“ wegen der drohenden Verjährung ungeschoren davon kämen. Schon bei der HSH Nordbank konnten Verfehlungen bei den MilliardenVerlusten wegen der Verjährung nicht umfänglich verfolgt werden. Die Vorwürfe gegen die Finanzbehörde in Hamburg vonseiten der „Süddeutschen Zeitung“, NDR und WDR sind in diesem Kontext ungeheuerlich: Trotz frühzeitiger Erkenntnisse hätten die Finanzbehörden lange Zeit kein Geld von Warburg zurückgefordert. Erst durch eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums wurde die Finanzbehörde aktiv. Das Bundesministerium befürchtete, dass die Forderungen gegen Warburg verjähren könnten und damit 190 Millionen Euro dem Staat verloren gehen würden. Eine solche Anweisung einer Bundesbehörde an eine Landesbehörde sei außergewöhnlich.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft soll den Senat dazu auffordern, zeitnah darzustellen,

1. wie hoch der Senat die Schäden für die Stadt Hamburg durch die unrechtmäßigen Steuererstattungen im Rahmen von Cum-Ex und Cum-Cum einschätzt

2. wie der Senat die Gefahr der Verjährung dieser Taten einschätzt, welche Auswirkungen diese Erkenntnisse für das Verhalten der Finanzbehörde hatten und welchen Maßnahmen der Senat wann ergriffen hat

3. wie und zu welchen Zeitpunkten der Senat im Fall M.M. Warburg vorgegangen ist.

Bei Trägern des niedrigschwelligen Programmes Tagwerk gibt es große Unsicherheiten über dessen weitere Perspektive. Sie befürchten gar eine Abwicklung der Maßnahme, da sie trotz eines Auslaufens der Finanzierung im März 2018 noch keine verbindliche Zusage und positive Entscheidung über die Fortsetzung haben. Es ist aber jetzt an der Zeit, die für die Fortsetzung der Projekte notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Tagwerk ist ein quartiersbezogenes Hamburger Programm, das einen niedrigschwelligen Zugang für Langzeitarbeitslose mit schwierigen persönlichen Problemlagen bietet und das gezielt in benachteiligten Stadtteilen verankert ist. Es wird damit also im arbeitsmarktpolitischen Bereich eine der Zielsetzungen des noch vom SPD-Senat weiterentwickelten Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) umgesetzt, wonach auch die Arbeitsmarktpolitik sozialräumlich auszurichten ist.

Die rot-grüne Regierung legte sich in ihrem Koalitionsvertrag fest, dass sie mit der Fortsetzung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der sozialen Spaltung der Stadt gegensteuern will. In der Armutsberichterstattung vom Dezember 2017 verweist der Senat auf das Instrument der Integrierten Stadtteilentwicklung zur sozialen Stabilisierung von Stadtteilen. Die Besonderheit des Tagwerk-Programms ist es, dass Langzeiterwerbslose mit unterschiedlichsten gravierenden Vermittlungshemmnissen – im Gegensatz zu Arbeitsgelegenheiten und anderen Maßnahmen – jederzeit einsteigen können. Die Teilnahme ist freiwillig und geschieht ohne Zuweisung oder Sanktionen. Auch Umfang und Dauer der Tätigkeit können im Rahmen der Zuverdienstregelungen selbst bestimmt werden. Dieser Ansatz ermöglicht es, wieder mit dem Aufbau einer Tagesstruktur vertraut zu werden. Das Selbstvertrauen wird gestärkt und eine weitergehende Arbeitsperspektive ermöglicht. Unterstützende sozialpädagogische Begleitung ermöglicht den Übergang zu nächsten Schritten auf dem Arbeitsmarkt. Im Rahmen der meisten Tagwerk-Projekte selbst werden neben den Tagwerk-Plätzen auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten. Mit den Tagwerk-Projekten gelingt auch die Verankerung in benachteiligten Stadtteilen. Die Projekte schaffen und erhalten eine soziale Infrastruktur vor Ort. So zählen beispielsweise der Kinderbauernhof in Kirchdorf oder auch das Stadtteilcafé in Steilshoop zu beliebten Einrichtungen, die ohne die Projektförderung so nicht weiter bestehen können. Aber auch eine Renovierungshilfe für arme Menschen in Dulsberg, eine PC- und eine Fahrradwerkstatt, ein Haushalts- und Begleitservice sowie eine Suppenküche werden darüber ermöglicht.

Die Finanzierung dieser quartiersbezogenen, infrastrukturstärkenden Projekte verläuft oftmals in einem Fördertopf-Mix. Fällt eine Förderung weg, so fällt oftmals das Finanzierungskonzept in sich zusammen und die Projekte stehen vor dem Aus. So sind etwa ohne die Mittel für die Tagwerk-Projekte weitere Teilfinanzierungen über Infrastrukturmittel aus den Bezirken gefährdet. Der letzte Sozialmonitoring-Bericht Integrierte Stadtteilentwicklung von 2016 zeigte, dass einige Gebiete, deren Sozialstatus als „sehr niedrig“ bewertet wurde, wie beispielsweise Wilhelmsburg und Steilshoop, eine sogenannte negative Dynamik aufweisen. Das heißt, die soziale Situation der Menschen verschlechtert sich, was anhand einer Zunahme der Anzahl von Menschen und vor allem Kindern, die auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angewiesen sind, sichtbar wird. Hier bedarf es einer umfassenden Gegensteuerung. Aber wichtig ist es auch, das niedrigschwellige TagwerkAngebot, das insgesamt mit circa 1,5 Millionen Euro finanzierbar ist und die soziale Infrastruktur in den Quartieren stabilisiert, zu erhalten.

So sieht auch das „Gemeinsame Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration für die Jahre 2015 – 2020“ vor, dass mit dem Programm Tagwerk circa 300 Plätze für sehr arbeitsmarktferne Arbeitslose bereitgestellt werden.

WAS FORDERT DIE LINKE?

1. die Finanzierung der Tagwerk-Arbeitsprojekte sollte im bisherigen Umfang aus dem Haushalt der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Einzelplan 4.0, Teilplan 255, Produktgruppe 25502 Arbeitsmarktpolitik) fortgeführt werden

2. für den Fall, dass keine Mittel mehr dafür zur Verfügung stehen sollten, sollte der Senat einen Antrag auf Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung an die Bürgerschaft richten

3. der Senat sollte schnellstens Klarheit über die Weiterfinanzierung schaffen, damit alle notwendigen Maßnahmen für die Weiterführung der Tagwerk-Projekte getroffen werden können

4. der Senat sollte der Bürgerschaft hierüber zeitnah zu berichten.

Hier finden Sie den Antrag in voller Länge.Foto: „Hamburg – Finanzbehörde“ (CC BY 2.0) by corno.fulgur75 / CC BY-SA 3.0 by flamenc