DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge am 13. und 14. April

Am 31. März tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Welche Themen bringt DIE LINKE in die parlamentarische Debatte ein? Ein Überblick über unsere aktuellen Anträge.HINTERGRUND

Die Schätzungen über die Zahl fehlender Wohnungen in Hamburg variieren zwischen 30.000 und 90.000. Viele HamburgerInnen, vor allem Geringverdiener, suchen oft erfolglos bezahlbare Wohnungen. Die Lage wird durch weitere Wohnungssuchende, wie z.B. die Geflüchteten, verschärft. Die Möglichkeiten, Wohnungen auf zusätzlichen Flächen zu bauen, sind begrenzt. Wenn Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, wichtige Grünachsen und Naherholungsbereiche nicht bebaut werden sollen, muss die Stadt alle Potenziale zur Wohnraumschaffung nutzen, ohne eine weitere Zersiedelung der Stadt zu befördern. Der Fokus ist auf bereits bestehende, aber nicht genutzte oder zweckentfremdete Gebäude und Wohnungen zu richten.

wohnen-2 Seit Jahren wird in Hamburg die Zweckentfremdung von Wohnraum kritisiert.  Genaue Zahlen oder amtliche Statistiken gibt es nicht, doch es ist von mehreren Tausend zweckentfremdeten Wohnung auszugehen. Laut Mitteilung des Senats wird im Geschosswohnungsbau von ca. 5.000 leerstehenden Wohnungen ausgegangen, wie viele davon länger als die erlaubten vier Monate leer stehen ist nicht bekannt (vgl. Drs. 21/2792, Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE). Ebenso ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen illegal als Ferienwohnung genutzt und somit zweckentfremdet werden. Auch hier ist von mehreren tausend Wohnungen auszugehen, die den Wohnungssuchenden in Hamburg nicht zur Verfügung stehen. Gerade das Aufspüren der Ferienwohnungen ist zeit- und arbeitsintensiv, aber erfolgversprechend.

In Hamburg gibt es über 900.000 Wohnungen. Doch für die Überprüfung, ob Zweckentfremdungen nach dem Wohnraumschutzgesetz vorliegen, wird nur wenig Personal in den Behörden eingesetzt. Mitte 2015 gab es insgesamt 10 Vollzeitstellen für diese Aufgaben, etliche davon befristet. Im Januar 2016 gab der Senat auf die Frage nach der aktuelle Zahl keine konkrete Antwort, sondern nur diese Information: „In einigen Fachbehörden und in den Bezirksämtern sind mehrere Beschäftigte mit dem Leerstandsmanagement von Büro- und Gewerbeflächen sowie mit dem Leerstand von Wohnraum (im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes) befasst. Der genaue Stellenanteil ist allerdings nicht bezifferbar, da es sich jeweils nur um eine Teilaufgabe handelt.“ Die weitere Frage nach Planungen, den Personalbestand in diesem Bereich zu erhöhen, wurde wie folgt beantwortet: „Der bestehende Personalbestand wird derzeit als ausreichend erachtet. Da insbesondere die Leerstandsquote im Immobilienbestand des LIG signifikant gesenkt werden konnte, wird derzeit kein Bedarf einer Erhöhung des Personalbestands in diesem Bereich gesehen. “ (vgl. o.g. Drs. 21/2792). VermieterInnen, die Wohnungen leerstehen lassen oder illegal als Ferienwohnungen nutzen, können sich die Hände reiben, da sie kaum Gefahr laufen, erwischt zu werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum besteht in der Umnutzung von Bürogebäuden. 760.00 qm Büroflächen stehen laut Angaben des Senats aktuell leer (vgl. Drs. 21/2792). Wie Erfahrungen zeigen, ist ein Teil dieser Flächen umwandelbar in Wohnraum.

Um die hier beschriebenen Potenziale zu erfassen und zu nutzen, sind erheblich mehr Anstrengungen erforderlich. Deshalb ist neben dem Einsatz von mehr Personal eine behördenübergreifende Koordinierung erforderlich. Die Mehrausgaben rentieren sich schnell, da sich zum einen die hohen Unterbringungskosten der Stadt für Obdach- und Wohnungslose reduzieren und zum anderen die ökologischen Folgekosten einer weiteren Zersiedelung minimiert werden können.

WAS FORDERT DIE LINKE? 

Der Senat wird aufgefordert…

  1. für die Beseitigung von Zweckentfremdung von Wohnraum und für die Suche nach für die Unterbringung nutzbaren Büroleerständen eine Koordinationsstelle (task force) einzurichten Der Ausstattungsumfang der Koordinierungsstelle orientiert sich an den Stellen für die Radverkehrskoordinatorin und den dortigen MitarbeiterInnen. (Drs. 21/1502).

  2. den Bezirken mehr Stellen für den Wohnraumschutz zur Verfügung zu stellen.

  3. der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 über haushalterische Konsequenten und Notwendigkeiten aus Punkten 1. und 2. zu berichten

  4. der Bürgerschaft bis zum 31.05.2016 über den aktuellen Stand zu berichten.

HINTERGRUND

Ab dem 1. März gelten in Hamburg neue Miethöchstwerte für EmpfängerInnen von Sozialleistungen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach der letzten Anpassung aus dem Jahr 2014 orientieren sich die neuen Grenzen an dem Mietenspiegel von 2015. Die Hamburger Sozialbehörde teilt mit, dass die Steigerungsraten zwischen 4,3 Prozent und 14,6 Prozent betragen.

Das heißt: Der Quadratmeterpreis für EmpfängerInnen von Sozialleistungen, abhängig von der Anzahl der Personen in einem Haushalt, darf zwischen 6,89 Euro und 7,74 Euro liegen. Die aktuelle Erhöhung der Höchstwerte Kosten der Unterkunft (KdU) liegen je nach Haushaltsgröße zwischen 22,50 Euro und 116,63 Euro zu 2014.

12208479_612132635591128_6342646620479433029_n Für die Freie und Hansestadt Hamburg wird im Zusammenhang mit der Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII als Grundlage der gültige bestehende qualifizierte Mietspiegel verwendet und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialge- richts (BSG) ermittelt. Demnach entspricht dieses Vorgehen den Vorgaben des BSG an ein schlüssiges Konzept. Das schlüssige Konzept wirft einige Fragen auf. Weder ist der Inhalt, noch die Urheberschaft bekannt. Mehrere Schriftliche Kleine Anfragen (vergleiche Drs. 21/2823, 21/2450, 21/986) konnten hierüber keine Klärung herbeifüh- ren. Dabei ist die Validität des schlüssigen Konzeptes für die betreffenden Personen essenziell und entscheidet häufig um wenige Euro, ob ein Umzug beziehungsweise Kostensenkungsverfahren bevorsteht. Das schlüssige Konzept muss für die Öffent- lichkeit überprüfbar sein, deshalb ist an diesem Punkt Transparenz einzufordern.

Nach der Anpassung droht eine neue Welle an Kostensenkungsverfahren loszurollen, wenn die neu angepassten KdU beziehungsweise die Folgeregelungen dasselbe „schlüssige Konzept“ wie bisher zur Grundlage haben. Es ist unklar, auf welchem „schlüssigen Konzept“ diese neue Regelung beruht. Entsprechend der neuen angepassten Fachanweisung zu § 22 SGB II bedeutet dies, dass die Höchstwerte pro Quadratmeter zwischen 6,89 Euro und maximal 7,74 Euro liegen dürfen.

Zu diesen Quadratmeterpreisen ist in vielen Stadtteilen nicht genügend Wohnraum vorhanden; auch unter der Berücksichtigung des bis zu 10-prozentigen Aufschlags nach der Fachlichen Anweisung zu § 22 SGB II (3.4). Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg (Einstiegsmiete 6,30 Euro/m2 nettokalt) sind massiv rückläufig, obwohl rund 38 Prozent aller Hamburger Haushalte (rund 382.000) darauf einen Anspruch haben. Für diese rund 382.000 Haushalte gibt es nur noch knapp 88.000 Sozialwohnungen. Wohnraum wird für immer mehr Menschen unbezahlbar, gerade auch, wenn, wie im Jahr 2015, bei den genehmigten Neubauwohnungen nur noch ein Fünftel öffentlich gefördert wird.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. das bisherige „schlüssige Konzept“ betreffend der Kosten der Unterkunft für die Bezieher/-innen von Leistungen von SGB II und SGB XII inklusive der Autoren- schaft (Personen sowie beteiligte/beauftragte Firmen) bis zum 31.05.2016 offen- zulegen.
  2. die Auftragsvergabe für das bisherige „schlüssige Konzept“ inklusive aller ent- standenen Kosten bis zum 31.05.2016 offenzulegen.
  3. den gestatteten Zuschlag (siehe Fachanweisung FHH zu § 22 SGB II (3.1.2)) für wohnungslose Menschen bereits ab den ersten Tag der Obdachlosigkeit bezie- hungsweise drohenden Wohnungslosigkeit ohne besondere Begründung auf bis zu 30 Prozent anzuheben, um so den hohen Obdachlosenzahlen in Hamburg zu begegnen.
  4. den unter 3.2. der Fachanweisung FHH zu § 22 SGB II gewährten Zuschlag auf 30 Prozent zu erhöhen.
  5. die Höchstwerte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für Empfän- ger/-innen von Sozialleistungen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Mietentwicklung zu koppeln.
  6. die getroffenen Maßnahmen zu evaluieren und ein Jahr nach Beschluss des Antrages der Bürgerschaft hierüber zu berichten.

HINTERGRUND

Mit dem geplanten Ende der Umschlagstätigkeit bei der Buss Hansa Terminal GmbH & Co. KG werden nicht nur mindestens 200 tarifgebundene Arbeitsplätze im Hamburger Hafen wegfallen. Zusätzlich verliert der Hamburger Hafen Ladungen.

Alles spricht dafür, die Planungen für den mittleren Freihafen zu beschleunigen, damit die Flächen wieder für den Hafenumschlag genutzt werden können – unabhängig davon, dass auch die Abfertigung am Buss Hansa Terminal weitergeht. Denn so werden Arbeitsplätze erhalten und es kann eine Anschlussperspektive entwickelt werden.

Bleichen_(ship),_Port_of_Hamburg,_2007 Der Hamburger Hafen kann es sich nicht leisten, Hafenladungen zu verlieren. Gerade im Bereich des arbeitsplatzintensiven konventionellen Stückgutumschlages gibt es wichtige Perspektiven. Allerdings müssen neue Investitionen generiert werden, um auch für die Zukunft mehr konventionelles Stückgut und Projektladungen für den Hafen gewinnen zu können. Es sollte zudem geprüft werden, inwieweit sich die HHLA an einer solchen Investition beteiligt. Eines der zentralen Unternehmensziele der HHLA ist die Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie die Absicherung von Ladungsvolumen und Arbeitsplätzen im Hamburger Hafen.

Der Fehler des Vorgängersenats, für viel Geld die Flächen von Buss Hansa vorzeitig zu kündigen, wird nicht dadurch behoben, dass dieser Plan jetzt durchgeführt wird. Der damalige Plan eines weiteren Containerterminals ist glücklicherweise gescheitert.

Nach den Angaben der HPA wies der Hamburger Hafen im Jahre 2013 bei Stückgut einen Containerisierungsgrad von 98 Prozent auf – mehr als alle anderen Häfen der Nordrange. Mit dem Verlust von weiteren konventionellen Umschlagskapazitäten droht Hamburg seinen Status als Universalhafen zu verlieren und damit einen arbeitsplatzin- tensiven Teil. Bremen schlägt nach eigenen Angaben bereits gegenwärtig sechsmal so viel konven- tionelles Stückgut um wie Hamburg. Die deutsche Stahlproduktion wird über Antwer- pen verladen.

In den vergangenen Jahren sind schon eine Reihe konventioneller Betriebe im Ham- burger Hafen von der Bildfläche verschwunden (wie zum Beispiel Buss Afrika Termi- nal, Buss Kuhwerder Terminal oder Cellpap). Das ehemalige Kuhwerder Terminal (mit seeschifftiefem Wasser im mittleren Freihafen) dient heute als Sandablagerungsstätte.

Das gleiche Schicksal droht dem Gelände des Buss Hansa Terminals. Übrig bleiben werden als nennenswerte konventionelle Betriebe nur noch das Stein- weg Terminal und Wallmann Reiherstieg. Dies wäre eine Bankrotterklärung der Hamburger Hafenpolitik. Wie dramatisch die Situation ist, weisen die von der HPA für das Jahr 2015 vorgelegten Zahlen auf: Sank der Containerumschlag um 9,3 Prozent, waren die Verluste beim konventionellen Umschlag sogar 14,1 Prozent. Von daher ist als erster Schritt der Erhalt der vorhandenen Umschlagskapazitäten notwendig. Als zweiter Schritt müssen im Hafen effektive Investitionen durchgeführt werden, um Projektladung eine attraktive Verlademöglichkeit anzubieten und eine sinnvolle Verladung von Eisen und Stahl erst zu ermöglichen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. die Betriebsgenehmigung für das Buss Hansa Terminal vom 31.12.2016 um wei- tere zwei Jahre zu verlängern, um Arbeitsplätze und Ladung im konventionellen Umschlag in Hamburg zu halten.
  2. in diesem Zeitraum eine Konzeption auszuarbeiten, wie das Volumen des kon- ventionellen Stückgutumschlags ausgebaut werden kann.
  3. Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung einer entsprechenden Infrastruktur zu ergreifen.
  4. über den Fortschritt der Planungen im mittleren Freihafen mindestens halbjährlich zu berichten.