Flüchtlinge brauchen sofort Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist in Hamburg ungenügend und verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip, zu dem sich Deutschland in internationalen Abkommen verpflichtet hat. Mit einem Antrag an die Hamburgische Bürgerschaft will die Fraktion DIE LINKE Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Lage wie beispielsweise sofortigen Impfschutz und die zeitnahe Ausstellung von Gesundheitskarten erreichen. „Die Geflüchteten haben zum Teil massive psychische und physische Gewalt erfahren, sind traumatisiert und brauchen dringend angemessene medizinische Versorgung“, begründet dies Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. „Sie müssen vollständigen Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung erhalten. Die elektronische Gesundheitskarte, mit der sich der Senat rühmt, ist zwar ein Schritt in diese Richtung. Aber die enormen Verzögerungen von bis zu sechs Monaten, bis die Karten ausgestellt werden, stellen für die Geflüchteten inakzeptable Einschränkungen beim Zugang zum Gesundheitssystem dar und haben weitreichende Folgen wie Chronifizierungen und Implikationen. Statt notdürftige Parallelstrukturen in den Unterkünften aufzubauen, sollte der Senat sofort Maßnahmen ergreifen, um die zügige Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte an alle Geflüchtete sicherzustellen.“
Laut Bundespsychotherapeutenkammer ist die Hälfte der Flüchtlinge traumatisiert. In Hamburg fehlt es bisher jedoch an psychotherapeutisch-sozialen Versorgungsangeboten, wie es sie in anderen Bundesländern gibt. „Wir brauchen in Hamburg dringend ein psychosoziales Behandlungszentrum und eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung der Flüchtlingsambulanz für Kinder und Jugendliche am UKE“, so Celik. „Eines der größten Probleme bei der psychotherapeutischen Behandlung der Geflüchteten ist die ungeklärte Kostenübernahme von DolmetscherInnen. Auch hier muss der Senat dringend Abhilfe schaffen.“
Zudem verstoßen die katastrophalen hygienischen Verhältnisse in den Unterkünften der ZEA gegen das Infektionsschutzgesetz. „Die BewohnerInnen und die MitarbeiterInnen werden fahrlässig einer Infektionsgefährdung ausgesetzt“, kritisiert der Gesundheitspolitiker. „Wir fordern mit unserem Antrag den Senat auf, einen Musterhygieneplan für Gemeinschaftsunterkünfte zu erstellen, der Mindeststandards festsetzt und einen besseren Infektionsschutz gewährleistet.“