G20-Urteil: „Auch Vorgänge in der GeSa müssen aufgeklärt werden“
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern entschieden, dass Polizeibeamte während des G20-Gipfels rechtswidrig gehandelt haben, als sie am 8. Juli 2017 eine Gruppe von 15 Italiener_innen in Gewahrsam genommen und ohne richterlichen Beschluss teils bis zum nächsten Tag dort festgehalten hatten. „Mit diesem Urteil schützt der Vorsitzende Richter das Versammlungsrecht“, erklärt dazu Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Unter den in Gewahrsam Genommenen befand sich auch die linke Europa-Abgeordnete Eleonara Forenza, die sich als solche zu erkennen gegeben hatte. Der gesamte Vorgang ist Ausdruck des in vielen Fällen unverhältnismäßigen Vorgehens gegen die G20-Proteste.“
Am 8. Juli 2017 hatten sich über 75.000 Menschen zur Abschlussdemo „Grenzenlose Solidarität statt G20“ versammelt, darunter auch die Italiener_innen. Ein Hauptkommissar hatte ihre Ingewahrsamnahme angeordnet, um „Straftaten zu verhindern“, weil einige der Betroffenen schwarze Wechselbekleidung und Ausweise in wasserfesten Tüten dabei hatten.
Im Prozess hatten die Anwält_innen auch die Behandlung der Betroffen in der Gefangenensammelstelle (GeSa) als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert: Die Italiener_innen hätten sich unter Anderem vollkommen ausziehen müssen und wurden in Zellen untergebracht, in denen die ganze Nacht das Licht brannte. „Auch die Vorgänge in der GeSa müssen lückenlos aufgeklärt werden“, fordert Dolzer. „Es hat seitens des Anwaltlichen Notdienstes etliche Beschwerden wegen Verstößen gegen die Menschenrechte von dort Untergebrachten gegeben.“