Geschäft mit Atomtransporten nach Finnland geht ungebremst weiter – auch unter Rot-Grün
Der finnische AKW-Betreiber TVO hat nach eigenem Bekunden seinen Vertrag mit dem französischen Konzern Areva, der die Uranfabrik in Lingen betreibt, verlängert. Areva liefert die Brennelemente für das Atomkraftwerk im finnischen Olkiluoto. Senatsanfragen der Linksfraktion (Drs. 21/11227, 21/10244, 21/9289 und 21/8147) haben allein für das Jahr 2017 fünf Atomtransporte aus Lingen nach Finnland über den Hamburger Hafen aufgedeckt. Was über die Bremer Häfen nicht zulässig ist, erfolgt trotz rot-grünem Senat über die Hamburger Häfen reibungslos: Das noch im Bau befindliche neue Atomkraftwerk im finnischen Olkiluoto wird mit Uranbrennstoff aus der Brennelementefabrik in Lingen betriebsbereit gemacht.
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Erst den Atomausstieg verkünden, dann die Atomkonzerne bei ihren schmutzigen und nicht beherrschbaren Geschäften weiter zu unterstützen, ist an Verlogenheit nicht zu überbieten. Ein solcher Atomausstieg ist kein Atomausstieg.“
Jersch kritisiert, dass Hamburg den Hafen weiterhin für solche Hochrisikotransporte zur Verfügung stellt, und so von dem Atomdeal auch noch profitiert. Jersch: „Hamburgs Hafenwirtschaft scheint die moralisch notwendige und im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Atomtransporte über den Hafen aussitzen zu wollen. Und der Senat tut, was er in solchen Fällen immer tut: nichts! Dieser Zustand ist unerträglich. Wenn Atomkraftwerke in Deutschland zu gefährlich sind, warum leistet Hamburg dann Beihilfe zum Betrieb solcher Reaktoren in anderen Ländern, sogar mit Tochterfirmen der Stadt?“
Zur Sperrung des Bremer Hafens für Nukleartransporte fügt Jersch hinzu: „Der Hamburger Senat verweist seit Jahren auf die anhängende gerichtliche Klärung der Hafensperrung in Bremen und verteidigt damit seine Passivität. Solange Hamburg sich als Ersatz hergibt und die Profite einstreicht, solange besteht auch keine Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung. Wenn der Senat Klarheit will, kann er sie selber herstellen.“