Gesichtserkennung: Polizei handelt rechtswidrig
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat mit Pressemitteilung vom heutigen Tag die Einführung der automatisierten Gesichtserkennung im Nachgang zum G20-Gipfel beanstandet und festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage für die Erstellung von biometrischen Gesichtsabdrücken durch die Polizei Hamburg ersichtlich ist.
Tatsächlich hatte der Senat in Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.08.2018 (Drs. 21/13939) geantwortet, die Auswertung vorhandenen Videomaterials werde auf Grundlage von allgemeinen Generalklauseln vorgenommen. Eine spezielle, den Gefahren und Rechteingriffen durch die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware Rechnung tragende Rechtsgrundlage gibt es nicht. Die Betroffenen sind somit weitgehend schutzlos gestellt.
Dazu Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Nach der Einschätzung des Datenschutzbeauftragten wird deutlich: Das Handeln der Polizei ist schlichtweg rechtswidrig, es muss augenblicklich unterlassen und die durch die Software erhobenen Daten gelöscht werden. Es scheint bei den handelnden Behörden überhaupt kein Bewusstsein dafür zu geben, mit welchen Eingriffen in Grundrechte solche Ermittlungsmethoden verbunden sind. Wenn der Senat die Anwendung solcher Software als notwendig erachtet, kann er sich auf Bundesebene für die Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage mit angemessenem Schutzniveau einsetzen – nicht aber die Hamburger Behörden in Wildwestmanier einfach machen lassen, Rechtslage hin oder her.“