Hamburg kann Arbeitsschutz-Verstöße nur alle 40 Jahre prüfen
Maximal alle 40 Jahre müssen Hamburgs Betriebe im Schnitt mit einer Überprüfung des Arbeitsschutzes rechnen – die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird sogar nur alle 221 Jahre geprüft. Das ergibt eine aktuelle Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Und obwohl die Beschäftigung und damit die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe und Stellen steigt, kürzt der Senat weiterhin im zuständigen Amt für Arbeitsschutz: Von 68 Vollzeitstellen für Aufsichtsbeamt_innen im Jahre 2010 waren letztes Jahr laut einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag nur noch 49 übrig.
„Die Kontrolldichte in Hamburg ist deutlich zu gering“, kritisiert daher Deniz Celik, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Kontrollen, die routinemäßig, also ohne vorliegende Beschwerde durchgeführt werden, gibt es im Schnitt pro Betrieb sogar nur alle 74 Jahre. Besonders problematisch ist die Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes: In Hamburg gab es 2017 einen neuen Höchststand an festgestellten Verstößen. Im Amt für Arbeitsschutz gibt es aber nur noch so wenig Personal, dass es 221 Jahre bräuchte, um die Einhaltung dieses Gesetzes in jedem Hamburger Betrieb zumindest einmal zu überprüfen. Dass der Senat in dieser wichtigen Aufsichtsbehörde trotzdem Personal abbaut, lädt zum Missbrauch geradezu ein.“
Insgesamt wurden im Jahr 2017 in den rund 113.000 Hamburger Betrieben 2.862 Kontrollen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt, davon waren 1.521 Überprüfungen so genannte aktive Kontrollen, also ohne vorliegende Beschwerden. Die Linksfraktion fordert eine Aufstockung der Stellen im Amt für Arbeitsschutz und eine Intensivierung der Kontrollen, speziell zu den Arbeitszeiten. „Der Senat steht in der Pflicht alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um durch eine hohe Kontrolldichte seinem Schutzauftrag für Hamburgs Arbeitnehmer_innen nachzukommen“, so Celik.