Hartz-IV-Urteil: Immer noch kein Ende des Sanktionsregimes
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Sanktionspraxis bei Hartz IV gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt. Demnach sind Kürzungen der Leistungen von 60 bzw. 100 Prozent grundgesetzwidrig – nicht aber Strafen von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes. „Das Existenzminimum von Hartz-IV-Empfänger_innen weiterhin mit bis zu 30 Prozent sanktionieren zu dürfen entspricht nicht unserer Auffassung von einem bedingungslosen Existenzminimum, das ein Leben in Würde ermöglicht, wie es das Grundgesetz vorsieht“, erklärt dazu Carola Ensslen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Eine grundsätzliche Abkehr von der Disziplinierungs-Methode ,fördern & fordern‘ ist durch die BVerfG-Entscheidung nicht in Sicht.“
Immerhin: Künftig müssen bei ernsthafter Mitwirkung Sanktionen sofort beendet und besondere Härten berücksichtigt werden, die Dauer der Kürzung darf nicht mehr zwingend für drei Monate verhängt werden und die Jobcenter können Einzelfallentscheidungen treffen. „Ich hoffe auf einen größeren Spielraum durch persönliches Ermessen der Sachbearbeiter_innen, auf Sanktionen zukünftig vermehrt zu verzichten, als es durch die bisherige Gesetzeslage möglich gewesen ist“, so Ensslen. „Gleichwohl gilt heute mehr denn je: Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen Sanktionsregime und eine Hinwendung zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die wirklich Sicherheit gibt und vor sozialem Absturz schützt.“