Keine Geschenk für die Steuerräuber: Bürokratieentlastung darf nicht zulasten einer effektiven Strafverfolgung gehen!
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz soll angeblich überflüssige Bürokratie abgebaut werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen: Die Aufbewahrungsfrist für Steuer- und Buchungsbelege soll von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Linksfraktion beantragt in der heutigen Bürgerschaftssitzung, dass Hamburg sich dieser Neuregelung entgegenstellt.
Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Eine solche Verkürzung der Aufbewahrungsfristen – auch für große Banken – ist ein Geschenk an alle Steuerräuber. Cum-Ex- und Cum-Cum-Verbrechen verjähren erst nach 15 Jahren. Die geplante Regelung läuft also auf nichts anderes als legale Beweismittelvernichtung hinaus. Gerade unsere Erfahrungen aus Hamburg zeigen: In solchen großen Fällen ist eine Aufklärung oft erst nach Jahren möglich. Nach der Kungelei von Scholz mit der Warburg Bank rollt die Ampel im Bund den Steuerräubern jetzt den roten Teppich aus. Das muss unbedingt verhindert werden!“
14465 keine_geschenke_an_cum_ex_steuerraeuber_buerokratieentlastung_darf_nicht_zulasten_einer_effektiven_strafverfolgung_gehenPDF-Datei (192,03 KB)