Kinderrechte gelten auch in Kinderschutzhäusern!
Wenn Kinder aus ihren Familien in Obhut genommen werden, soll das dem Kindeswohl dienen. Dieses Ziel wird aber immer dann verfehlt, wenn sowohl die Betreuung in den Kinderschutzhäusern und -gruppen unzureichend ist als auch die Verweildauer in diesem „Übergangszuhause“ viel zu lange dauert. „Auch diese Kinder haben ein Recht auf verlässliche Beziehungen und belastbare Bindungen“, erklärt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Boeddinghaus. „Um Kinderschutz und Kinderrechte wirklich sicherzustellen, bringen wir zur Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in der kommenden Woche den höchst sensiblen Umgang mit unseren Kleinsten, die in Obhut genommen und in Kinderschutzhäusern viel zu lange auf ihren weiteren ,Verbleib‘ warten müssen, auf die Tagesordnung.“
Mit ihrem Antrag (Drs. 21/16838) fordert die Fraktion, die zwar quantitativ ausgebauten Kinderschutzhäuser und -gruppen in Hamburg auch mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal zu versorgen. „Die Personal-Fluktuation ist in diesem sensiblen Bereich sehr hoch“, begründet Boeddinghaus. „Das führt in vielen Fällen sogar dazu, dass Security dauerhaft fachfremde Aufgaben übernimmt. Die Kinderschutzhäuser und -gruppen brauchen dringend mehr Fachpersonal mit besseren Arbeitsbedingungen, Security hat in pädagogischen Einrichtungen nichts zu suchen!“
Auch die Voraussetzungen für Bereitschafts- und Dauerpflegestellen müssen attraktiver werden, damit sich mehr Familien für diese hoch anspruchsvolle Arbeit bereit erklären, so Boeddinghaus. „Und wir brauchen eine deutliche Stärkung der sozialen Infrastruktur, damit durch gute präventive Arbeit Inobhutnahmen reduziert werden können. Über dieses Gesamtpaket werden wir im Fachausschuss intensiv diskutieren müssen. Es ist völlig inakzeptabel, wenn kleine Kinder nicht zu ihrem Recht kommen und wie ein Gepäckstück hin- und hergeschoben werden!“