Klage des Verfassungsschutzes: Experte stützt Kritik der Linken
Hamburgs Landesamt für den Verfassungsschutz geht gegen Deniz Celik vor, den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion. Celik hatte festgestellt, der Verfassungsschutz sei „immer wieder auch durch den Schutz rechter Netzwerke aufgefallen“. Die eingereichte Unterlassungsklage weist er entschieden zurück. Ein Kurzgutachten des Rechtsextremismus-Experten Prof. Dr. Hajo Funke (FU Berlin) bestätigt nun, dass diese Kritik wissenschaftlich fundiert und politisch legitim ist. Funke, der 2019 das Bundesverdienstkreuz für „seine herausragende Bedeutung für die Politikwissenschaft in Deutschland und aufgrund seiner engagierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Populismus“ erhielt, verweist auf Untersuchungen, denen zu entnehmen ist, „dass die Sicherheitsbehörden – und hierbei spezifisch die Verfassungsschutzämter – bei der Aufklärung des NSU und dessen Mordserie schwere Fehler begangen haben.“ Ferner sei „belegt, dass sie direkt und indirekt rechte Netzwerke wie „Blood & Honour“ sowie einzelne V-Leute einer angemessenen parlamentarischen Kontrolle und juristischen Aufarbeitung entzogen“ hätten.“ Celiks Aussage sei daher „keineswegs unbegründet“, sondern eine „wissenschaftlich und politisch legitime Schlussfolgerung“.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Verfassungsschutz versucht, kritische Stimmen juristisch zum Schweigen zu bringen. Doch Kritik an staatlichen Behörden ist verfassungsrechtlich geschützt – und sie ist in diesem Fall auch wissenschaftlich belegt. Nicht meine Kritik untergräbt das Vertrauen der Bürger*innen in den Verfassungsschutz, sondern die zahlreichen Skandale der Vergangenheit – allen voran in Bezug auf den NSU-Komplex. Unterlassungsklagen gegen demokratisch gewählte Abgeordnete, die diese Missstände benennen, tragen nicht dazu bei, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.“
