Leistungsausschlüsse für Geflüchtete: Hamburger Senat wird erneut vom Sozialgericht gerügt
Der Hamburger Senat wendet seit über einem Jahr eine „Brot, Bett, Seife“-Politik im Dublin- Zentrum an. Das Sozialgericht Hamburg hat einen solchen Leistungsausschluss bereits im Rahmen der Dublin-Verordnung für rechtswidrig erklärt. Nun hat es diese Rechtsprechung auch für Personen bestätigt, denen in einem anderen EU-Staat internationaler Schutz zuerkannt wurde. Das Sozialgericht nimmt dabei auch Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.06.2026, mit dem das Existenzminimum von Personen gestärkt wird, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist. Bereits bei Einführung der Leistungsausschlüsse im Asylbewerberleistungsrecht waren diese von Sozialrechtsexpert*innen für europa- und verfassungswidrig eingestuft worden. Dennoch hat der Hamburger Senat nun über einen Zeitraum von über einem Jahr den Menschen im Dublin-Zentrum jegliche Selbstbestimmung aberkannt.
Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der
Hamburgischen Bürgerschaft: „Statt Konsequenzen aus den bisherigen Entscheidungen auch des Hamburger Sozialgerichts zu ziehen, setzt der Hamburger Senat mit seiner fluchtpolitischen Abschreckungspolitik darauf, dass nicht alle Betroffenen sich wehren können. ‚Bett, Brot, Seife‘ im Dublin-Zentrum ohne Mobilität und ohne einen Geldbetrag zur freien Verfügung sind jedoch kein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Grundgesetz für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, vorsieht. Daran ändert auch das Inkrafttreten der neuen europäischen Asylregeln am 12.06.2026 nichts. Deshalb muss der Senat allen Betroffenen so schnell wie möglich wieder reguläre Leistungen erbringen. Migrationspolitische Erwägungen rechtfertigen die Leistungsausschlüsse nicht.“
