Medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist ungenügend
Eine umfassende Aufklärung der Umstände, die zum Tod des Flüchtlingsbabys Rana geführt haben, erwartet sich die Fraktion DIE LINKE in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses vom Senat. Bereits am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass ein Fremdverschulden nach den Obduktionsergebnissen nicht ausgeschlossen werden kann. „Angesichts dieser Ergebnisse und der Vorwürfe der Eltern haben wir erhebliche Zweifel an der Einschätzung der Gesundheitsbehörde, dass eine lückenlose und umfassende Gesundheitsversorgung in den Unterkünften stattfinde“, erklärt dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. „Wie der Fall Rana zeigt, kann in vielen Fällen von einem diskriminierungsfreien Zugang der Geflüchteten zu den medizinischen Regelangeboten keine Rede sein. Der Senat muss deshalb zum Beispiel aufklären, weshalb eine Überweisung ins Krankenhaus nicht früher erfolgt ist.“
Bereits die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (21/3238) hat Mängel im medizinischen Versorgungssystem aufgedeckt. So hatte Ranas Familie keine Gesundheitskarte bekommen, obwohl sie bereits seit über drei Monaten in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht und bei der AOK angemeldet war. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Familie nicht zumindest eine vorläufige Bescheinigung über den Versicherungsstatus ausgestellt wurde“, so Celik. „Das belegt aber unsere Kritik, dass die medizinische Versorgung in den Unterkünften auf reine Notversorgung ausgerichtet und verglichen mit dem Regelsystem nicht ausreichend ist. Die oft viel zu spät erfolgende Zustellung von Gesundheitskarten und die derzeitige Versorgungsstruktur versetzen die Geflüchteten in Abhängigkeitslagen und erschweren es ihnen, ihre Rechte als mündige Patienten in Anspruch zu nehmen.“ Diese Ungleichbehandlung der Geflüchteten müsse der Senat beenden, sie schnellstmöglich mit Gesundheitskarten ausstatten und sie in die medizinische Regelversorgung überführen. Vorläufig müssten die Geflüchteten zumindest eine adäquate Ersatzkarte bekommen.