Mitarbeiter-Ausspähung: Gesundheitssenatorin schafft Klima der Angst
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat im Februar sämtliche Daten (inklusive E-Mails) auf dem Dienst-Computer eines Mitarbeiters durchsucht. „Das Ausspähen des Computers ohne die Nennung eines konkreten Verdachts ist skandalös“, erklärt dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Es besteht der begründete Verdacht, dass der Mitarbeiter, dessen Arbeit zuvor nie beanstandet wurde, nur aufgrund seines Engagements im ,Bündnis gegen den Pflegenotstand‘ ins Visier der Gesundheitsbehörde geraten ist. Sein Engagement für eine bessere Pflege in den Krankenhäusern rechtfertigt in keiner Weise solch ein Vorgehen. Wir protestieren auch dagegen, dass die Durchsuchung ohne Kenntnis des Personalrats und des Betroffenen angeordnet wurde.“
Auch vor dem Hintergrund, dass der Ausgespähte Mitglied des Personalrats ist, sieht DIE LINKE in der Durchsuchung einen schwerwiegenden Angriff auf das Grundrecht der Meinungs- und Koalitionsfreiheit. „Statt einen demokratischen Dialog für eine bessere Pflege zu führen, drangsaliert die Behörde Mitarbeiter, die sich dafür engagieren, und schafft ein Klima der Angst und Einschüchterung“, kritisiert Celik. „Wer die Auseinandersetzung mit Volksinitiativen so führt, fügt unserer Stadt Schaden zu. Wir fordern schnelle Aufklärung über die Durchsuchung und die politische Verantwortung von Senatorin Prüfer-Storcks, ein Ende der Drangsalierung und einen angstfreien Dialog über die Situation der Pflege in Hamburg.“
Zum Hintergrund:
Die Durchsuchung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Weder der Mitarbeiter noch der Personalrat wurden zuvor angehört. Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter im Beisein des Personalrats fand erst Wochen später statt. Nach §94 HmbPersVG ist die private Nutzung der Bürokommunikation ausdrücklich erlaubt, wenn hierdurch dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Auf dem Rechner befanden sich neben den Dokumenten, die sich auf das Arbeitsgebiet beziehen, auch solche, die in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Personalrat stehen, sowie vertrauliche Korrespondenz mit Patient_innen – der Mitarbeiter war in seiner Funktion auch für Patient_innenbeschwerden zuständig.