NSU-Aufklärung: Gutachten bestätigt stärkere Rechte von PUA. Rot-Grün muss jetzt Konsequenzen aus dem Aktenstreit ziehen
Im Streit um die Akteneinsicht für das Hamburger NSU-Forschungsprojekt stellt ein neues Gutachten die bisherige Argumentation von SPD und Grünen infrage. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben im Auftrag der Hamburger Bundestagsabgeordneten Cansu Özdemir untersucht, wie sich die Rechtsstellung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts gegenüber der Bundesanwaltschaft unterscheidet.
Das Ergebnis ist eindeutig: Ein Untersuchungsausschuss verfügt über einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Aktenvorlage. Für wissenschaftliche Forschungsprojekte besteht nach § 476 StPO dagegen nach überwiegender Auffassung kein entsprechender materieller Rechtsanspruch – die Datenübermittlung steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle. Der Wissenschaftliche Dienst kommt deshalb zu dem Schluss, dass Untersuchungsausschüsse gegenüber der Bundesanwaltschaft eine „stärkere und weitreichendere Rechtsposition“ einnehmen als wissenschaftliche Forschungsprojekte.
Das ist für die Debatte um die Aufklärung des NSU-Komplexes in Hamburg von erheblicher Bedeutung. Zuletzt war insbesondere von Vertreter*innen der SPD argumentiert worden, auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss wäre beim Zugang zu Akten der Bundesanwaltschaft mit den gleichen Problemen konfrontiert wie das Hamburger Forschungsprojekt. Das Gutachten zeigt nun: Eine solche Gleichsetzung ist rechtlich nicht haltbar.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Gutachten entzieht der rot-grünen Ausrede den Boden: Ein Forschungsprojekt ist kein Ersatz für einen Untersuchungsausschuss! Der Wissenschaftliche Dienst stellen unmissverständlich fest, dass ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere und weitreichendere Rechtsposition hat. Forschende sind auf eine Ermessensentscheidung angewiesen, während ein Untersuchungsausschuss einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf Aktenvorlage hat. Der aktuelle Streit um die NSU-Akten zeigt damit vor allem eines: SPD und Grüne haben sich bewusst für das schwächere Instrument entschieden. Sie haben einen Untersuchungsausschuss verhindert und damit in Kauf genommen, dass der Aufklärung genau dort die Hände gebunden sind, wo es auf durchsetzbare Rechte gegenüber Behörden ankommt. Wer die offenen Fragen zum Mord an Süleyman Taşköprü und zu möglichem Behördenversagen wirklich aufklären will, muss die Konsequenz ziehen: Hamburg braucht endlich einen NSU-Untersuchungsausschuss.“
