Problemfall Heizpilz: Kein Klimabonus für Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe, die auf das Aufstellen von Heizpilzen im Bereich der Außengastronomie im Rahmen der Corona-Pandemie verzichtet haben, sollten einen Klimabonus in Form eines Gebührenerlasses im Jahr 2022 erhalten. Aufgrund fehlender Voraussetzungen ist dies aber nicht passiert. Dies geht aus Anfragen der Linksfraktion (Drs. 22/13809) hervor.
Der Hintergrund: Im Jahr 2020 entschied der Senat, für das Jahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu erheben sowie bis zum 2. Mai 2021 das Aufstellen von Heizpilzen zu ermöglichen. Gäste sollten so ermuntert werden, aus Infektionsschutzgründen draußen zu speisen. Gastronomiebetriebe, die allerdings auf die Aufstellung verzichteten, würden einen sogenannten Klimabonus erhalten, indem ihre im Jahr 2022 zu zahlenden Gebühren teilweise erlassen werden. Doch dieser Klimabonus ist ersatzlos weggefallen, da die Sondernutzungsgebühren auch 2022 generell nicht erhoben wurden.
Dazu Stephan Jersch, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist sehr befremdlich, wenn der Senat großspurig ein Klimabonus für Gastronomiebetriebe im Jahr 2022 verspricht, wenn sie auf klimaschädliche Heizpilze verzichten und dann die Gastronomiebetriebe auflaufen lässt. In diesem Fall wäre es klimapolitisch angebracht gewesen, den Beschluss des Senats auf 2023 auszudehnen und nicht auszusitzen. Es ist wieder ein falsches Klimasignal aus dem rot-grünen Regierungsstübchen.“