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24. April 2015

Rabe greift willkürlich und rechtswidrig in die Verteilung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein

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Der rechtliche Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird an mehreren Schulen in Hamburg weit überschritten. Das ergibt die Antwort des Senats auf zwei Anfragen der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21/225 und 21/226). Demnach nehmen sieben Stadtteilschulen im kommenden Schuljahr fünf oder mehr SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (sFB) pro Klasse in Jahrgang 5 auf. Laut Drs. 20/3641 sollen aber „jeder Stadtteilschule rechnerisch möglichst nicht mehr als vier Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse zugewiesen werden“. „Bei der Erich Kästner Schule hat Schulsenator Rabe das Ergebnis der Organisationskonferenz ,korrigiert’, indem er ihr sieben bereits umverteilte Schüler mit LSE wieder zugewiesen hat, entgegen der in der Organisationskonferenz regelkonform und einvernehmlich zugesprochenen 4,3 Kindern“, erklärt Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der Elternrat protestierte, der Schulleiter legte Widerspruch gegen diese Maßnahme ein, weil er sie für rechtswidrig hält. Im rot-grünen Senat kriselt es, weil die schulpolitische Sprecherin der Grünen das Vorgehen des Senators in Frage stellte.“

Nach den Zahlen aus der Drs. 21/226 gibt es bei der Erich Kästner Schule, anders als bei den sechs anderen betroffenen Schulen, keinen sachlichen Grund dafür, die angestrebte Quote von vier Schülern mit sFB massiv zu überschreiten. Ursprünglich hatte die Erich Kästner Schule 4,2 Schüler mit sFB pro Klasse aufgenommen, um kein Geschwisterkind und kein Kind aus der eigenen Grundschule abzuweisen. Aufgrund der eigenmächtigen Intervention des Senators hat sie nun durchschnittlich 5,5 SchülerInnen mit sFB pro Klasse, in denen zudem zwei bis drei Kinder mit Behinderungen lernen, was einen sehr vielfältigen und sehr hohen Förderungsbedarf erfordert. Diese Klassenzusammensetzung gilt für sechs Schuljahre und verschlechtert die Lernbedingungen für alle Kinder dieses Jahrgangs drastisch, insbesondere für die mit Behinderungen.

„Die Zahlen zeigen eindeutig, dass der Senator damit ohne Not und sachlichen Grund gegen die rechtlichen Grundlagen verstößt. Sein Eingriff ist willkürlich und rechtswidrig und führt zu einer unnötigen Unruhe in der Region“, kritisiert Boeddinghaus. „Seine Aussage, diese Schule sei inklusionserfahren und überdurchschnittlich gut ausgestattet, rechtfertigt diese eklatante Verschlechterung der Lernbedingungen für fast 140 Schüler für die nächsten sechs Schuljahre ganz und gar nicht. Diese Argumentation ist empörend. Werden Schulen für ihre langjährige vorbildliche Inklusionsarbeit nun bestraft? Das allerdings wäre ein fatales Signal für Hamburgs Schulen.“

Noch im Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne die Inklusion zu ihrer gemeinsamen Priorität erklärt. „Da müssen nun Taten folgen“, fordert Boeddinghaus. „Und zwar in Form einer ausreichenden Zuweisung von Lehrpersonal für alle Schulen, die inklusiv arbeiten. Der Senator muss endlich seine Verantwortung wahrnehmen und sich an die eigenen Wahlversprechen vergangener Oppositionstage erinnern, als er selber mit der richtigen Forderung in den Wahlkampf ging, die Ausstattung der Inklusion müsse auf dem Niveau der Integrations- und integrativen Regelklassen erfolgen.“

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