Radikalenerlass 2.0.: Regelanfrage ist Rückkehr zur Gesinnungsprüfung

Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen im öffentlichen Dienst beschlossen. Die Linksfraktion hat gegen den Gesetzesentwurf gestimmt.

Dazu David Stoop, Co-Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Mit der Regelanfrage wird ein Instrument wiederbelebt, das historisch eng mit dem Radikalenerlass, Berufsverboten und politischer Einschüchterung verbunden ist. Während bekannte Fälle rechter und demokratiefeindlicher Vorfälle im öffentlichen Dienst vielfach folgenlos bleiben, setzt der Senat nun auf geheimdienstliche Einschätzungen, die für Betroffene kaum überprüfbar sind. Mit der heutigen Entscheidung stellt der Senat Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst unter Generalverdacht und macht den sogenannten Verfassungsschutz zum Türsteher staatlicher Beschäftigung.“

Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion Hamburg: „Wer nach den
Erfahrungen des Radikalenerlasses erneut auf Gesinnungsprüfungen, Geheimdienstakten und Verdachtslogiken setzt, schützt die Demokratie nicht, sondern schüchtert diejenigen ein, die sie mit Leben füllen: Menschen, die sich gegen Nazis engagieren, für Klimagerechtigkeit auf die Straße gehen, gewerkschaftlich aktiv sind oder den Kapitalismus kritisieren. Diese Regelanfrage ist kein Ausdruck demokratischer Stärke, sondern ein autoritärer Irrweg.“