Regelanfrage als Gewissensfrage: Linke ruft Abgeordnete auf, Nein zum neuen Radikalenerlass zu sagen
Am Mittwoch berät die Hamburgische Bürgerschaft über die von SPD und Grünen geplante Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen im öffentlichen Dienst (Drs.23/1870). Die Linksfraktion lehnt das Vorhaben entschieden ab und kündigt an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.
Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die geplante Regelanfrage ist ein Angriff auf demokratische Grundrechte – in ihrer Logik und Konsequenz ähnlich fatal wie der Radikalerlass in den 1970er Jahren. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, werden auch Menschen eingeschüchtert, die sich demokratisch für Antifaschismus, Klimaschutz oder Frieden engagieren. Demokratie schützt man nicht mit Generalverdacht und Gesinnungsschnüffelei, sondern mit starken Grundrechten. Wir erwarten, dass jede und jeder Abgeordnete am Mittwoch auf das eigene Gewissen hört und in der namentlichen Abstimmung mit einem Nein verhindert, dass Demokratie und Grundrechte durch die antidemokratische und autoritäre Regelanfrage gefährdet werden.“
David Stoop, Co-Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Hamburg: „SPD und Grüne behaupten, es gehe ausschließlich um ‚Verfassungsfeinde‘. Tatsächlich bleiben die Kriterien auch nach der Kritik in der Expert*innenanhörung unklar und schwammig, während der Verfassungsschutz erheblichen Einfluss auf berufliche Zukunftschancen bekommen soll. Dass am Ende formal die Dienststelle entscheidet, ändert nichts daran: Informationen aus nachrichtendienstlichen Zusammenhängen können über Einstellungen entscheiden – mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.“
