Förderung von Arbeitsverhältnissen

Zwei Anfragen, zweimal die gleiche Fragestellung, zwei unterschiedliche Antworten des Senats: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Inge Hannemann, wollte wissen, ob ALG II-Beziehende Sanktionen fürchten müssten, wenn sie sich nicht auf eine vorgeschlagene FAV-Stelle („Förderung von Arbeitsverhältnissen“) bewerben. Nein, erklärte der Senat in der Antwort auf  Frage 12 der Drs. 21/3157 – es gebe bei solchen Stellenvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung, die Gefahr …
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