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28. Februar 2016

Ein Senat, eine Frage, zwei Antworten zu ALG II-Sanktionen

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Zwei Anfragen, zweimal die gleiche Fragestellung, zwei unterschiedliche Antworten des Senats: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Inge Hannemann, wollte wissen, ob ALG II-Beziehende Sanktionen fürchten müssten, wenn sie sich nicht auf eine vorgeschlagene FAV-Stelle („Förderung von Arbeitsverhältnissen“) bewerben. Nein, erklärte der Senat in der Antwort auf  Frage 12 der Drs. 21/3157 – es gebe bei solchen Stellenvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung, die Gefahr einer Geldkürzung bestehe daher nicht. Doch, hieß es nur elf Tage später in der Antwort des Senats auf die Fragen 5 und 6 der Drs. 21/3287 – es bestehe die Möglichkeit, Vorschläge für FAV-Stellen mit Rechtsfolgebelehrungen und damit mit der Drohung von Leistungskürzungen zu versehen. „Es ist immer wieder erstaunlich, dass der Senat selbst einfachste Sachverhalte erst auf Nachfrage zugibt“, erklärt Inge Hannemann dazu. „Noch erstaunlicher ist, dass ALG II-Leistungsberechtigte solche Vermittlungsvorschläge nicht von ihrem zuständigen Jobcenter erhalten, sondern durch andere Hamburger Jobcenter-Standorte und dann auch noch mit Bewerbungszwang, Sanktionsdrohung und ohne vorher je ein Wort gewechselt zu haben. Der Senat behauptet dabei noch glatt, es gäbe in Hamburg nur ein Jobcenter – da sollte er Nachhilfe in Addition erhalten.“

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