Senat versagt beim Klimaschutz: Hamburgs windelweiches Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen!
Ende vergangenen Jahres wurde das neue Klimaschutzgesetz für Hamburg verabschiedet. Aus Sicht der Linksfraktion geht dieses Gesetz nicht weit genug. Sie fordert in der Bürgerschaftssitzung am 13. März die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Maßgebend dafür ist das sogenannte Klimaurteil vom 24.3.2021, wonach der Staat verpflichtet ist, weitgehende Regelungen zum Klimaschutz zu treffen. Dadurch sollen Freiheitsrechte zukünftiger Generationen sichergestellt werden.
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Auswirkungen des Klimawandels sind global längst sichtbar geworden. Und natürlich wird auch Hamburg von den Folgen nicht verschont bleiben – sei es in Form von Dürren, Meeresspiegelanstieg und Starkregenereignisse, die sich mit dem Klimawandel verstärken. Der Hamburger Senat hat es vergeigt, vergangenes Jahr ein Gesetz vorzulegen, dass dem Pariser Klimaabkommen gerecht wird und dazu beiträgt, dass die Auswirkungen des Klimawandels eingedämmt werden. Mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts wurde ein Meilenstein für den Schutz der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen gelegt. Landesgesetze müssen sich daran messen lassen. Wir müssen jedes weitere Grad Temperaturplus verhindern.“