Senat will 75 Jahre Leerstand statt neuen Wohnraums
In Neugraben-Fischbek soll auf sehr engem Raum eine Folgeunterbringung in Modulbauweise für über 3500 Menschen entstehen – mangels entsprechender Infrastruktur mit sehr fraglichen Aussichten auf eine erfolgreiche Integration in den Stadtteil. In unmittelbarer Nachbarschaft dagegen, in Moorburg und Neuenfelde, verfügt die SAGA GWG über 66 leerstehende Wohnungen und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) über insgesamt 165 unbebaute Grundstücke. Das ergibt die Antwort des Senats auf zwei Schriftliche Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/1726 und 21/1746). „Aber ganz offensichtlich ist der Senat nicht gewillt, diese Option zu nutzen“, kritisiert Sabine Boeddinghaus, Harburger Abgeordnete und Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion. „Denn in seiner Antwort verweist er lapidar auf das geltende Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG), das den Bau neuer Wohnungen auf den genannten Flächen angeblich nicht zulässt.“
Doch dieses Gesetz verhindert den Wohnungsbau in Moorburg gerade nicht. Tatsächlich hat die SAGA an fast allen diesen Objekten für 75 Jahre das Erbbaurecht erworben – Bauen ist dort sehr wohl möglich. Im Fall eines Abrisses der Gebäude für eine eventuell nötige Hafenerweiterung ab 2035 bekommt die SAGA dem Vertrag zufolge sogar Ersatz. „Mir ist völlig unverständlich, dass der Senat auf der einen Seite die weiße Fahne hisst und fehlende Flächen und Gebäude beklagt, aber auf der anderen Seite eine solche Möglichkeit nicht nutzen möchte“, kritisiert Boeddinghaus.
„Wir fordern den Senat deshalb dringend und nachdrücklich auf, sich mit dem LIG und der SAGA als städtischem Wohnungsbauunternehmen ins Benehmen zu setzen und schnellstmöglich ein Wohnungsbauprogramm für Moorburg und Neuenfelde aufzulegen, um zügig weg zu kommen von der menschenunwürdigen Unterbringung der Geflüchteten in Lagerhallen und Zelten“, so die Abgeordnete. „Zudem muss der Bau von bezahlbarem Wohnraum massiv verstärkt werden – und zwar für alle Menschen, die darauf ein Anrecht haben. Der erste Schritt muss aber sein, die bestehenden leeren Wohnungen sofort bezugsfertig herzurichten.“