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25. Mai 2016

Sexuelle Übergriffe: Rechtlicher und gesellschaftlicher Wandel nötig

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Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben eine Bundesratsinitiative gestartet, um das Sexualstrafrecht noch einmal zu reformieren. Dabei soll die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ratifiziert und umgesetzt werden. „Die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes ,Nein heißt Nein‘ ist dringend notwendig, denn die sexuelle Selbstbestimmung muss umfassend geschützt werden“, sagte in der heutigen Plenardebatte Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion Die LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst diesen Punkt nicht. Die Statistiken, das Anzeige- und das Klageverhalten zeigen die großen Hindernisse und Hürden betroffener Menschen. Weder die Schuld noch die Beweislast sollten bei den Opfern von sexueller Gewalt gesucht werden. Kein Kleidungsstück ist eine Aufforderung zu Übergriffen.“

Allerdings sei jedes Gesetz wirkungslos, wenn nicht an gesellschaftlichem Wandel gearbeitet werde. „Prävention heißt auch Maßnahmen zu implementieren, die  Rollenzuschreibungen und -bilder bewegen“, so Özdemir. „Ein Gremium aus AkteurInnen verschiedener Behörden und ExpertInnen, das gesellschaftliche Haltungen, Alltagssexismus, Sprache und mediale Übergriffe analysiert, würde so einen Beitrag leisten.“ Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE bereits im Januar 2016 im Antrag „Schutz vor sexueller Gewalt im öffentlichen Raum“ (Drs. 21/3019) konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter einen Runden Tisch, der Präventionskonzepte erstellen sollte. Das wurde von SPD und Grünen allerdings abgelehnt.

Cansu Özdemir
CANSU ÖZDEMIR

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
Frauen, Inklusion und Justizpolitik


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